Darf Ehefrau gemeinsames Auto verkaufen?

6 Antworten

Der Eintrag im Fahrzeugbrief ist nur ein Nutzungsrecht und sagt nichts über den Eigentümer aus.

Wenn die Ehefrau im Besitz des Fahrzeugbriefes ist, ist sie die Eigentümerin des Autos und kann damit machen was sie will.


maikel196  14.03.2013, 10:41

hoss

Wenn die Ehefrau im Besitz des Fahrzeugbriefes ist, ist sie die Eigentümerin des Autos und kann damit machen was sie will.

das ist leider leider falsch

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Emjoy  29.05.2008, 17:53

ja, aber wenn sie fahrzeugbrief nicht hat?..

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1hoss43  29.05.2008, 17:56
@Emjoy

Dann hätte sie das Auto wohl nicht verkaufen können. Da sie aber das Auto offensichtlich verkauft hat, hatte sie auch den Brief!

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TawaGirl  29.05.2008, 18:00
@1hoss43

Stimmt ohne den Fahrzeugbrief zu bekommen, würde ich keinen Cent für ein Fahrzeug ausgeben.So wird es der Käufer dieses Fahrzeugs auch gemacht haben. Man kann ja nicht einfach ein Fahrzeug ohne Fahrzeugbrief verkaufen. Da kann dann ja jeder kommen. LG TawaGirl

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Eigentlich muss man beim Verkauf seine Verfügungsmacht legitimieren. Dazu reicht in Deutschland der Besitz des Fahrzeugbriefs, egal wer da eingetragen ist. Wer den Brief in der Hand hält, dem gehört rechtlich das Auto. Wenn das Auo euer gemeinsames Eigentum war, kannst Du die Herausgabe des halben Erlöses verlangen. Wenn dur der alleinige Eigentümer des Fahrzeugs warst, dann könntest Du sogar die herausgabe des vollen Verkaufserlöses fordern. Wie das Gericht dann entscheidet- weiss keiner!


maikel196  14.03.2013, 10:43

das ist leider auch vollkommen falsch

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Da sie nur der Fahrzeughalterin war, dürfte sie das Auto nicht verkaufen. Sie war nicht die Eigentümerin, das Auto gehörte ihr nicht und "fremde" Gegenstände darf man nicht verkaufen. War sie jedoch finanziell an der Anschaffung des Fahrzeugs beteiligt, muss das Geld anteilig geteilt werden.

Hallo PetiS, diese Handlungsweise wird m.E. bei der Scheidungsverhandlung eine Rolle spielen, wo der hälftige Erlös dem Ehegatten zugesprochen werden dürfte (Vermögensauseinandersetzung). Ansonsten ist das moralisch natürlich verwerflich. Gruß Lutz

wer im Besitz von Papieren ist darf ein Auto abmelden..und zumal es der gleiche Name und die gleiche Anschrift war..

allerdings finde ich das Verhalten nicht sehr fair, aber ich kann ja jeden Tag hier lesen, was du so über die Bühne geht...zwischen zwei Menschen, die mal aus Liebe geheiratet haben