Darf durch Krankheit verpasster Unterrichtsstoff in der Klassenarbeit abgefragt werden?

8 Antworten

Du bist immer verpflichtet den Unterrichtsstoff nach zu holen. Du warst ja auch "nur" 1 1/2 Wochen krank. Das deine Lehrerin es dir nicht erklären wollte ist zwar nicht nett aber auch nicht ihre Pflicht. Du hättest Mitschüler fragen sollen ob sie dir helfen oder im Internet nach geschaut, wie zum Beispiel "Marhebibel" oder "MatheYoutubeVideos". Du könntest höhstens noch mir deinen Eltern zur Lehrerin gehen und sie um ein paar Tage mehr Zeit beten.

Ja, du bist tatsächlich selbst dafür verantwortlich, den Stoff nachzuholen. Andererseits finde ich es zwischenmenschlich gesehen nicht ganz fair von deiner Lehrerin, der jede Hilfe zu verweigern...

Ich kenne das so: Wenn du ein Attest vorlegen kannst, ist deine Lehrerin nicht dazu berechtigt, den Stoff, den du währenddessen verpasst hast abzufragen - dann würde die Klassenarbeit z.B. an deinen aktuellen Lernstand angepasst werden müssen.

Versuch' nochmal, mit deiner Lehrerin zu sprechen. Vielleicht kriegst du mehr Zeit und du kannst alles aufarbeiten, eventuell hat sie einen Tipp, wie man dir dabei helfen könnte. Oder sie passt die Arbeit an deinen Lernstand an.
Ansonsten kann dir der Arzt je nach Krankheit auch bescheinigen, dass du nicht in der Lage dazu warst, den Stoff zu Hause nachzuarbeiten.

Kommt drauf an wie lange du krank warst und wie stark.... Wenn du bettlegerich warst, darf sie rechtlich nicht von dir verlangen den stoff trotzdem zu erlernen


Zwergbarney  17.02.2016, 22:19

Dann warst du sicher ans bett gebunden... Somit hattest du keine zeit zu lernen .... --> arbeit müsste verschoben werden

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Zwergbarney  17.02.2016, 22:04

Und wie lange ist das her... Und was hattest du denn?

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Model12 
Beitragsersteller
 17.02.2016, 22:11
@Zwergbarney

Das war in der letzten Woche und ich hatte hohes Fieber und noch die anderen typischen Symptome

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Model12 
Beitragsersteller
 17.02.2016, 22:03

Ich war ca. 1 1/2 Wochen krank und auch von meiner Ärztin krankgeschrieben.

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Ja, warum denn nicht? Wenn du eine schlechte Note schreibst, ist das keine Strafe sondern eine objektive Feststellung deines Leistungsstandes. Weshalb du keine 100% Leistung erbringen konntest, ist dabei unerheblich.