Darf die Schule Geld behalten?

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Das kommt ganz darauf an, wie der Ausflug organisiert wurde. Wurde ein / mehrere Busse gemietet oder Fahrkarten für Bus oder Bahn gekauft? Wurden die Eintrittskarten eventuell vorher bereits gekauft? Bspw. als Gruppenkarten?

Sollte dies der Fall sein, ist das absolut in Ordnung, dass ihr das Geld nicht wiederbekommt. Dann wurden ja für euch entsprechende Tickets gekauft und das Geld ist weg.

Wenn du eine Reise buchst und kurz vor Beginn krank wirst, bekommst du ja dein Geld auch nicht wieder, solange du keine Reiserücktrittsversicherung hast. Ist doch ganz logisch oder sollen die anderen Reisenden dann deine Kosten übernehmen?


Jamaikaner  12.02.2015, 15:07

Hier übrigens noch das passende Gerichtsurteil um den ganzen Träumern, die das Gegenteil behaupten, mal den Wind aus den Segeln zu nehmen:

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz (09.10.2003, Az.: 2 A 11188/03) hat entschieden, dass die Eltern des erkrankten Kindes die Kosten für die Klassenfahrt nicht erstattet bekommen. In der Begründung heißt es, dass es weder der Schule noch den anderen Eltern zuzumuten sei, das Erkrankungsrisiko zu tragen. Dies liege ausschließlich bei den jeweiligen Eltern.

Ob Klassenfahrt oder Ausflug, ist völlig egal. Die Kosten wurden vorher kalkuliert und müssen dementsprechend getragen werden. Selbst wenn man das Geld zurückverlangen könnte, würden die entstandenen Kosten auf die anderen Schüler umgelegt werden, was rein moralisch ein absolutes Unding wäre. Daher ist das Gerichtsurteil absolut richtig.

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dernese  12.02.2015, 15:13
@Jamaikaner
Klassenfahrt oder Ausflug, ist völlig egal

Meiner Meinung nach nicht. Bei deinem Präzedensfall wurde der Vertrag sicher zwischen der Schule und den Eltern abgeschlossen. Die Eltern des jeweiligen Kindes waren mit hoher Wahrscheinlichkeit volljährig, somit ist der Vertrag absolut legal und bindend. Da es sich bei unserem Fall aber um ledigilich 6,50 Euro gibt, gehe ich davon aus dass keine Überweisung, bzw keine Bezahlung des Geldes durch die Eltern erfolgt ist, sondern direkt durch das Kind. Da kein schriftlicher Vertrag verfasst wurde (wovon ich jetzt mal ausgehe bei diesem lächerlichen Betrag) entstand ein KAufvertrag zwischen Kind und einer erwachsnenen Person. Dieser ist ungülltig wenn die Situation sich als unvorteilhaft bzw nachteilhaft für das Kinder herausstellt. Dies ist hier auch der Fall, somit ist der Vertrag ungülltig.

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Jamaikaner  12.02.2015, 15:17
@dernese

Oh man, wie ich solche Hobby-Paragraphenreiter hasse, die mit gänzlich wirren Verknüpfungen irgendwelche Behauptungen untermauern. In der Schule wird bei solchen Sachen NIE ein Vertrag zwischen Lehrer und Schüler geschlossen. Solche Verträge kommen IMMER zwischen Erziehungsberechtigtem und der Schule zustande.

Ganz davon abgesehen hat das auch etwas mit Moral zu tun, was für dich wohl ein Fremdwort zu sein scheint.

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mysLee  12.02.2015, 15:19
@dernese

der schüler hat doch etwas für seine 6.50€ bekommen - nämlich einen platz einer mitfahrgelegenheit zum museum und zurück + eintritt in das museum...

wenn er das nicht nutzt, hat er selbst schuld.

wenn ich dir für 100€ donnerstag in einer woche eine autogrammstunde bei justinbieber verkaufe, du allerdings nicht hingehst, kannst du weder verlangen dass ich dir das geld wiedergeben soll, noch dass ich justin bieber frage ob er für dich extra an einem anderen tag kommt.

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Jamaikaner  12.02.2015, 15:26
@mysLee

Mach dir nicht die Mühe, diesen Stammtisch-Juristen zu bekehren. Sein ganzer Kommentar ist nichts als eine Verknüpfung irgendwelcher Begriffe, die er scheinbar mal in anderen Fällen aufgeschnappt hat.

Das hat nichts mit einem Kaufvertrag zu tun, er erklärt Verträge, die sich durch unvorhersehbare Krankheit als nachteilig ergeben für nichtig, meint das Kind wäre durch das Mitbringen eines Kleinstbetrags plötzlich Vertragspartner und und und...

Absoluter Blödsinn auf Stammtischniveau!

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dernese  12.02.2015, 15:29
@mysLee

@mysLee, wenn du mir die verkaufst dann ist das dein gutes Recht. Aber verkauf das mal einem Minderjährigen. Das wäre nicht legal.

wenn er das nicht nutzt, hat er selbst schuld

Genau das ist eben Blödsinn. Das sind deine Vorstellungen von irgendwas. So ist das im Mittelalter halt gelaufen, aber da sind wir ja zum Glück nicht mehr. Immer dieses, "dann ist das kleine Kind halt Schuld". Das sind Aussagen mit denen man besser vorsichtig sein sollte.

In der Schule wird bei solchen Sachen NIE ein Vertrag zwischen Lehrer und Schüler geschlossen. Solche Verträge kommen IMMER zwischen Erziehungsberechtigtem und der Schule zustande.

Gut, wenn die Eltern dann zur Schule gefahren sind, das mit dem Lehrer besprochen haben, dem Lehrer die 6,50 gegeben haben, dann ist da gar kein Problem. Du hast absolut Recht. Mein Fehler, ich wusste nicht dass es so war und habe mir den Hergang der Dinge anders vorgestellt.

Wieso nennst du mich eigentlich "Hobbyparagraphenreiter". Ich habe nicht einen einzigen Paragraphen zitiert. Lediglich du hast ein Urteil hervorgekramt das mit der Sache absolut nix zu tun hat.

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dernese  12.02.2015, 15:35
@dernese
Absoluter Blödsinn auf Stammtischniveau!

Und trotzdem diskutierst du mit. Schon komisch dass die Leute die permanent verurteilen von immer von Stammtischniveau reden.

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Ja, lass das aber deine Eltern regeln. Denn Lehrer hören auf Eltern mehr als auf Kinder.

Nein, das ist nicht rechtens.

kommt meiner Meinung nach dadrauf an:Wurde das Geld ausgegeben z.B. wurde ein Bus angemietet oder wurde vorher für den Eintritt ein Gruppentiket gekauft., dann hast du meiner Meinung nach kein Anspruch auf eine Rückerstattung. Wurde das Geld durch deine "Nichtteilnahme" auch nicht ausgegeben dann würde ich den Direktor fragen wo das Geld ist (in seinem privaten Geldbeutel????)

Hallo.

Ich würde auf das Geld bestehen.

Allerdings würde ich an deiner Stelle deine Eltern fragen, ob sie das für dich regeln können. Die haben meist mehr Erfolg bei sowas.

Gute Besserung! :-)


sina573 
Fragesteller
 12.02.2015, 15:01

Danke! (:

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mysLee  12.02.2015, 15:10

wäre mir damals ziemlich peinlich gewesen, für 6.50€ meine eltern auf meinen lehrer zu hetzen..

DAS sind gründe, weswegen kinder heutzutage gemobbt werden :D

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MamiMitHerz2014  12.02.2015, 15:13
@mysLee

Mir wäre das nicht peinlich. Hab meinen Lehrer auch einmal so lange genervt bis er mir das Geld wiedergegeben hat. War auch kein Problem.

DAS sind keine Gründe warum Kinder heutzutage gemobbt werden, ganz bestimmt sogar nicht. Kinder werden gemobbt, weil sie sich den anderen nicht anpassen oder weil andere aus unerklärlichen Gründen etwas gegen die Kinder haben.

Außerdem ist es kein 'auf den Lehrer hetzen', sondern lediglich sein Geld wiederbekommen zu wollen. Absolut legitim.

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