Darf die Polizei meinen baseballschläger im Auto wegnehmen?
12 Antworten
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=150818000467291648&xid=167231,47
Ja, dürfen sie. Ist jetzt aus NRW, aber ähnliches gibt es eigentlich in jedem Bundesland.
Welchen Tatbestand meinst du? U.U. reicht auch ein Verdacht.
Zitat:
Die Polizei kann eine Sache sicherstellen, 1. um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren,
Wenn Du nachweist, dass Du im Verein spielst, nicht. Wenn Du als Schläger eingeschätzt wirst, ja.
Kommt auf die Situation an.
Beim Aussteigen am Sportplatz nein, am Sammelplatz für eine Demo ja.
Zu wenig Infos. Was ist denn eigentlich passiert? Und bitte den kompletten Hergang erzählen und nicht nur die sehr knappe Frage stellen.
Es ist ein Unterschied, wie der gesamte Hergang im Vorfeld war. Derart aus dem Gesamtzusammenhang gerissene Handlungen (hier der Polizei) können so nicht beurteilt werden.
Grundsätzlich darf die Polizei bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Sachen einkassieren (in Gewahrsam nehmen). Und eben diese Vorussetzungen können hier nicht einmal erahnt werden.
Was soll der FS denn schildern, wenn es es keinen Hergang gab, wenn die Frage theoretisch ist? Da war kein Hergang. Hirn einschalten.
so heiß ist es doch noch gar nicht...
Dazu schreiben, dass es eine hypothetische Frage ist!
Dann ist die einzig richtige Antwort der Verweis auf das Polizeigesetz des betreffenden Bundeslandes. Da steht das mit dem "in Gewahrsam nehmen" nämlich drin.
Nein. Solange du nicht gewalttätig rüberkommst gibt es keinen Grund, außer es ist einer mit Nägeln XD
Ne dafür muss der Tatbestand erfüllt sein. Wenn der nur im Kofferraum liegt erfüllt das keinen Tatbestand.