Darf die Polizei handy weg nehmen?
es war eine Hausdurchsuchung wegen mein bruder wir schlafen in gleiche zimmer wo die Polizei in zimmer rein kam lag mein handy auf mein bett die Polizei sagte handy sofort abgeben mein bruder nimmt das handy und gibt dann das andere handy der auf mein bruder bett war sagt die Polizei gleiche mein bruder nimmt das handy und zebricht in hälfte danach obwohl die polizei kein beschluss für mein handy hat, hat trotzdem wegegenommen
2 Antworten
Dem Durchsuchungsbeschluss ist zu entnehmen, welche Gegenstände gesucht werden, auf welche Räumlichkeiten sich der Beschluss erstreckt und ob die Beschlagnahme der angegebenen Gegenstände angeordnet wird. Dies dürfte hier der Fall gewesen sein.
Die Eigentumsverhältnisse sind insoweit egal. Wenn im Durchsuchungsobjekt nach Gegenstand XY gesucht und dieser beschlagnahmt werden soll, so wird dies auch getan, wenn man diesen findet. Ob der Gegenstand Eigentum des Tatverdächtigen ist, ist unerheblich und lässt sich logischerweise auch nicht mal eben vor Ort klären.
LG
Im Durchsuchungsbefehl ist hinterlegt welche RÄUME durchsucht werden dürfen. Wem was in diesem Raum gehört ist erstmal vollkommen irrelevant.