Darf die Polizei eine Verkehrskontrolle im Überholverbot durchführen?

7 Antworten

Der jeweilige Gegenverkehr war von beiden Seiten des Berges nicht zu sehen 

Darum gibt es da ein Überholverbot.

darf Außerorts vorallem auf Vorfahrtsstraßen und Überholverboten nicht auf der Fahrbahn geparkt werden.

Hat ja auch niemand gemacht.

Aus meiner Sicht war das ganze reine Schikane da ich mit meinen 40 jahren noch relativ jung aussehe und mit dem zugegeben etwas lauteren corrado g60 meines sohnes unterwegs war.

Ach, DAS ist es, was du uns erzählen möchtest! Dass ihr 2 ganz coole Socken seid, mit grottenschlechter Rechtschreibung und schlechtem Zeitmanagement. Unwichtige Info.

Alles rechtens. Du kannst das nicht anfechten. Und für euch sind ja 15€ eh Peanuts.

Ich kann wirklich nicht verstehen, warum als Reaktion auf reglementieren Maßnahmen aufgrund eigenen Fehlverhaltens dann diese Maßnahme angezweifelt werden müssen.

Das hat narzisstische Züge - was auch zur überflüssigen Randbemerkung passen würde.

Gruß S.

Du kannst garnichts dagegen tun.

Die Polizei kann Sonderrechte in Anspruch nehmen und ist daher von der STVO befreit.

Ja, Feststellort ist auch Begehungsort. Alles richtig.

Ohne TÜV zu fahren, ist eine Ordnungswidrigkeit. Deshalb handelte die Polizei nicht verhältnismäßig. In dieser Situation wäre es richtig gewesen das Schild "Bitte folgen" anzuschalten!

Hm schon lustig, eigenes Fehlverhalten relativieren indem man die Umstände der Maßnahme anzweifelt!

Sieh Dir mal 35 ff StVO an, da steht was von Sonder und Wegerechten, die Polizei darf.... dort halten, denn es dient der hoheitlichen Maßnahme! Und die Polizei achtet auch drauf das keiner umgefahren wird.

Hm. Du wirst mit abgelaufenem TÜV erwischt und fragst nun aufgrund des Anhalteortes, ob die Polizei rechtmößig gehandelt hat? Gab es konkrete Gefährdungen oder ist das deine persönliche Meinung und du ärgerst dich wegen einer Geldbuße?

Und das mit dem Ort passt schon. Die OWI hat was mit dem Anhalteort zu tun? Der TÜV war die ganze Zeit abgelaufen, offenbar auch am anderen Ort.


teekiw 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 01:11

Der jeweilige Gegenverkehr war von beiden Seiten des Berges nicht zu sehen und soweit wie ich das damals beim führerschein gelernt hatte darf Außerorts vorallem auf Vorfahrtsstraßen und Überholverboten nicht auf der Fahrbahn geparkt werden.

Die Geldbuße ist aufjedenfall zu verkraften (2 Monate abgelaufen = 15€)

Wahrscheinlich hatten die Polizisten die TÜV Plakette auf dem ersten Blick nicht einmal gesehen.

Das was mich an der ganzen Sache stört ist das wir an 2 Parkplätzen vorbeigefahren sind um danach an einer so gefährlichen Stelle zum Stehen zu kommen.

Aus meiner Sicht war das ganze reine Schikane da ich mit meinen 40 jahren noch relativ jung aussehe und mit dem zugegeben etwas lauteren corrado g60 meines sohnes unterwegs war.

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PolluxPM  15.08.2024, 19:18
@teekiw

Wer fuhr denn vor? Was haste denn gelesen? "Stop Polizei" oder "bitte folgen"!

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