Darf die Polizei Blaulicht an Ampeln ausnutzen?

9 Antworten

Im Einsatz ja, bei normaler Streifenfahrt Nein.

Die machen meistens das Blaulicht nur in Gefahrensituationen an um z.B die Ruhe nicht zu stören. Z.B nachts und sonntags morgens wird dann nur mit Blaulicht ohne Horn gefahren wenn man nichts über eine Kreuzung drüber muss usw.

Hier gab es nachts mal einen riesen Einsatz wo mega viele Fahrzeuge beteiligt waren. Und ich habe geschlafen und habe nichts davon gemerkt.

Wenn das Blaulicht angemacht wird, dann wird das protokolliert. Und ein Missbrauch ist strafbar.


PolNRW93  03.08.2024, 15:15

Ich glaube, du hast die Frage nicht verstanden.

Wenn das Blaulicht angemacht wird, dann wird das protokolliert.

Ganz sicher nicht. Höchstens, je nach Behörde, in Einzelfällen.

Und ein Missbrauch ist strafbar.

Die missbräuchliche Verwendung von Blaulicht ist eine geringfügige Ordnungswidrigkeit und somit nicht „straf“bar.

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Nein, dürfen nicht, es ist allerdings im Falle der Polizei auch kaum nachweisbar, wenn sie einen Missbrauch betreibt. Das Gesetz unterscheidet grundsätzlich zwischen den sogenannten, in §35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelten Sonderrechten, diese erlauben bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen Abweichungen von den ansonsten geltenden Vorschriften der StVO und dem sogenannten, in §38 StVO geregelten "Wegerecht", welches die Benutzung von blauem Blinklicht und Folgetonhorn regelt.

Nach §35 Absatz 1 StVO, ist unter anderem die Polizei von den Vorschriften der StVO befreit, wenn dies zur Erfüllung sogenannter hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Was solche "hoheitlichen Aufgaben" sind, das regelt nicht die StVO selber sondern das dementsprechende Landesrecht, in diesem Fall die Polizeigesetze (PolG) der Länder bzw. für die Bundespolizei das Bundespolizeigesetz (BPolG). Sonderrechte erlauben es wie bereits eingangs erwähnt, von den Vorschriften der StVO abzuweichen. Sonderrechte, sind tatsächlich unabhängig von Sondersignalen, also unabhängig von blauem Blinklicht und Folgetonhorn!. Das ist auch sinnvoll, wenn die Polizei zum Beispiel zu einem gemeldeten Einbruch unterwegs ist, weil hier das Sondersignal den Einbrecher vor deren Eintreffen vertreiben würde, weil er entsprechend gewarnt wäre. Auch die Feuerwehr, basiert größtenteils auf Freiwilligen Feuerwehren, also auf Ehrenamtlichen, welche im Einsatzfall erst von zu Hause zum Gerätehaus der Feuerwehr fahren müssen. Auch hierbei, genießen sie auch mit ihren Privatfahrzeugen (eingeschränkte) Sonderrechte und dürfen zum Beispiel ein bisschen schneller als die zulässige Höchstgeschwindigkeit fahren, um schneller am Gerätehaus der Feuerwehr einzutreffen.

Das in §38 StVO geregelte sogenannte "Wegerecht", regelt die Benutzung von blauem Blinklicht und Folgetonhorn. Demnach, dürfen diese Sondersignale nur dann verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen und um bedeutende Sachwerte zu erhalten. Der Punkt "um flüchtige Personen zu verfolgen" ist der Punkt, bei welchem die Polizei theoretisch immer wenn sie es möchte sagen kann, dass ihnen jemand verdächtig erschienen ist und sie ihn deswegen kontrollieren wollten und diese Person beim Anblick der Polizei die Flucht ergriffen hat und sie ihn deswegen verfolgen wollten, später aber halt die Person verloren haben. Demnach, ist ein solcher Missbrauch in der Praxis kaum nachzuweisen.

Mfg

Es gibt Einsatzanlässe, bei denen ein möglichst schnelles Ankommen wichtig ist, aber bei denen das Einsatzhorn oder das Blaulicht kontraproduktiv ist. Es ist dann eine Abwägungssache, ob man dem schnelleren Vorankommen oder der "verdeckten" Anfahrt Priorität einräumt. Je näher man so einem Einsatzort kommt, um so weniger wird man Blaulicht und Einsatzhorn einsetzen.

Verstöße gegen die StVO, wie zu schnelles Fahren oder über rote Ampeln Fahren, sind im entsprechenden Einsatzfall ohne Blaulicht und Einsatzhorn erlaubt. Das Blaulicht kann aber zur Warnung eingesetzt werden.

Vielleicht war der Streifenwagen an der zweiten Kreuzung bereits zu nah am Einsatzort oder das Überqueren der Kreuzung ohne Einsatzhorn war ihnen zu gefährlich. Du kannst aber davon ausgehen, dass so ein Fahrverhalten einsatzbedingt und nicht egoistischer Natur war.

Polizei muß sich, wie alle anderen, an geltende Regeln halten. Auch in bezug auf die Vorbildfunktion. Sie kann jedoch, wenn es der Einsatz erfordert, unter besonderer Vorsicht, "Sonderrechte" einfordern. Dies aber unter besonderer Vorsicht. Für gewöhnlich zeigen Sie das durch Einsatz des Blaulichts und Einsatzhorns. Es gibt jedoch Situationen, wo genau das weder Zielführend ist, noch angewendet wird. Warum? Wenn der Einsatz ein möglichst unbemerktes Position beziehen oder das beobachten eines besonders auffälligen Verkehrsteilnehmers ist - zumeist bei Provida, aber auch, wenn der beobachtete so "vertieft" in seinem Verhalten und das er "durch" kommt ist, daß er sein Umfeld hinter sich schon gar nicht mehr Wahrnimmt oder es Ihm schlicht egal ist, z.b.. Kannst ja Uhrzeit und Ort und am besten Wagennr. oder Kennzeichen zur Anzeige bringen - liegt kein solches vor, bekommen die betroffenen eine "auf den Deckel" - ansonsten war es eben gerechtfertigt. Ein Einsatz mit Sonderrechten ist immer eine Abwägungssache, bezüglich Anlaß und möglichen Risiken. Entsprechend müssen die Fahrer auch sehr passiv aggieren, um das Risiko zu minimieren. Mit Vollgas bei Rot über die Kreuzung funktioniert vielleicht bei Alarm für Cobra 11 oder in Hollywood - auf der realen Straße aber eher nicht. Angesichts der zunehmenden Verbreitung von Dashcams würde es für "Rambos" im Dienstanzug auch immer "Dünnere Luft" geben. Zumal für gewöhnlich Blackboxes an Bord sind...