Darf die Lehrerin mein Handy abnehmen?
War nach Schulzeit nochmal auf dem Gelände und eine Lehrerin verwarnte mich, sie würde mir das Handy abnehmen, obwohl Schule schon bereits rum war. Darf sie das oder wäre es Diebstahl? Habe es nur auf dem Gelände nicht während Schulzeit verwendet und es herrscht striktes Handyverbot. War aber eben keine Schule mehr. Also darf sie es?
Das Ergebnis basiert auf 11 Abstimmungen
1 Antwort
Es ist kleinlich von der Lehrerin, aber sie "darf" es, wenn auf dem ganzen Gelände lt. Hausordnung der Schule wirklich striktes Handy-Verbot herrscht.
Von "Diebstahl" zu sprechen ist natürlich lächerlich.
ich war aber kein Schüler mehr zu dem Zeitpunkt.
Hattest du mittags deinen Schulabschluss erworben?
Nö war nicht mehr Schüler weil Schule rum war, damit meine ich natürlich nicht meine Beschäftigung, genauso kann meine Lehrerin mein Handy nicht im Supermarkt abnehmen weil ich noch "schüler" bin
Genauso wie sie keine Autorität über mich hat, wenn keine Schule ist
"Recht des Besitzers oder Benutzers einer Wohnung oder eines Hauses, jemandem zu verbieten, die Wohnung oder das Haus zu betreten oder sich darin aufzuhalten" handelt sich aber nicht um das Recht ich darf dir dein Eigentum abnehmen sobald du auf meinem Grundstück bist. Ich meine ich bin nur Laie, aber das steht unter der Definition, wenn du da mehr weißt, gerne
Normalerweise hat halt ein Lehrer nur Autorität über Schüler, ich war aber kein Schüler mehr zu dem Zeitpunkt. Genauso sollte die Lehrerin einem Vater der sein Kind abholt nicht das Handy wegnehmen dürfen