darf die Frauenarzt beim Jugendamt melden?


16.02.2020, 01:41

ich möchte nur wissen darf ein Frauenarzt des Jugendamt einschalten ?

2 Antworten

Sowohl das SGB VIII aber auch diverse Spezialgesetze, wie z.B.: das Gesetz zur Kooperation im Kinderschutz (KKG) enthalten explizite Regelungen, wann und in welchem Umfang Kindeswohlgefährdungen von Geheimnisträgern an das zuständige Jugendamt gemeldet werden dürfen.

Geheimnisträger wie z.B. auch Ärzte sind nach § 4 Abs. 3 KKG verpflichtet, soweit ihnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt werden, zunächst mit dem Kind oder Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten die Situation zu erörtern und, soweit erforderlich, bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken (soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird, § 4 Abs. 1 KKG).

Bei der Beurteilung des Vorliegens einer Kindeswohlgefährdung haben die Geheimnisträger einen Anspruch auf Beratung durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt).

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/kindeswohlgefaehrdung-vs-datenschutz-zulaessige-datenweitergabe-an-jugendaemter/

Alles Gute für euch!