Darf der Therapeut „Straf“zahlungen verlangen für Krankheit?
Hallo,
ich bin momentan in ambulanter Therapie (1 x wöchentlich)
Mein Therapeut hat die Regel, dass man 48 Stunden vorher absagen muss, tut man das nicht, muss man 50 € Strafe zahlen beziehungsweise Strafe ist vielleicht der falsche Begriff, eher die verpasste Stunde zahlen.
Und dabei ist völlig egal, ob man einfach kein Bock hat oder unverschuldet krank geworden ist, wie bei mir jetzt.
Ist das rechtens? Ich mein, wie soll ich denn 48 Stunden vorher wissen, ob ich krank werde oder nicht.
Ich muss jetzt krank da hingehen, bringe vielleicht andere in Gefahr wegen Ansteckung, nur weil ich keine 50 € zahlen will.
8 Antworten
Es gibt keine einheitliche Rechtsprechung zu dem Thema.
Wenn er die Stunde neu vergeben und Geld verdienen kann, entsteht ihm kein Schaden, also auch kein Anspruch auf Schadenersatz.
Ja, das ist so üblich.
Ja, das ist so üblich. Bei Dienstleistungen (in dem Fall Therapie) bezahlst du für die Zeit, die sich der Dienstleister (in dem Fall der Therapeut) für dich reserviert hat.
Einf anrufen und sagen man ist krank und ob man den termin verschieben kann
Wie gesagt, das ist alles kein Thema, solange es 48 Stunden vor der Therapie passiert.