Darf der Lehrer mich zwingen einen selbstgedrehten Film mit mir als darsteller in der Klasse zu zeigen?

5 Antworten

Ein Lehrer sollte pädagogisch geschult sein und sich auch so verhalten. Wenn du klar signalisiert und geäußert hast, dass du es nicht möchtest, dich zu filmen, sollte er darauf eingehen. Du wirst deine Gründe haben. Das hat viel mit Selbstbestimmung und Autonomie zu tun.

Da er die Aufgabe bestimmt bewerten möchte, müsstest du eine Ausgleich erbringen, damit er dich benoten kann. Vielleicht besprichst du das Thema nochmal in der Klasse.


kragenweiter  11.10.2019, 13:25

Pädagogisch geschult bedeutet auch, dass man junge Menschen mit ihren Ängsten und Befindlichkeiten konfrontiert damit sie diese überwinden. Selbstbestimmung und Autonomie - eher schwierig im Umfeld Schule wenn es um Leistungsbewertung geht.

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Vermutlich gegen gar kein Gesetz. Es kommt aber auch mit auf das Fach an.

Die Schule legt fest welche Leistungen die Schüler/-innen zu erbringen haben. Ob du jetzt eine Präsentation vor Publikum verweigerst oder du dich weigerst ein Video mit dir zu erstellen macht keinen Unterschied. Tatsächlich hast du beim Video viel mehr Möglichkeiten dich positiv zu präsentieren ohne nervös zu wirken. Eigentlich ein Vorteil im Vergleich zu der Leistung "Präsentation".

Wenn du die Leistung verweigerst...entsprechende Note.

Ja, der Lehrer darf das, da die Aufnahmen nicht veröffentlicht werden. Es gehört zum Leben dazu, dass man auch Dinge machen muss, die einem nicht gefallen. Auch seinen Ängsten muss man sich stellen. Deshalb müsst ihr lernen, euch zu präsentieren. Der Film ist nichts anderes.

Ich war früher auch unsicher und konnte nicht vor anderen sprechen. In der Schule wurde ich immer wieder dieser Situation ausgesetzt und habe festgestellt, dass nichts Schlimmes dabei passiert. Mittlerweile verdiene ich sogar mein Geld damit, vor anderen zu stehen.

Zweites Beispiel: Ich habe immer wieder SchülerInnen, denen es furchtbar peinlich ist, ihren im Sportunterricht erarbeiteten Tanz vor der Klasse aufzuführen. Ständig wird rumgejammert oder darum gebeten, dass alle die Halle verlassen sollen. Wenn sie jedoch den Tanz absolviert haben, sind sie stolz wie Bolle und freuen sich, dass sie die Aufgabe bewältigt haben. War der Tanz sogar gut, bekommen sie zusätzlich auch noch Lob und Anerkennung von ihren Klassenkameraden.

Also hör auf, nicht vorhandene Gesetzestexte zu suchen und stell dich der Aufgabe! Du packst das schon.

Das Gesetz hieße "Recht am eigenen Bild" und für so etwas darf keine Person gezwungen werden.


Fidreliasis  11.10.2019, 11:38

Das Recht am eigenen Bild behält er sich da er sich selbst filmt.

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verreisterNutzer  11.10.2019, 11:41
@Fidreliasis

Das gilt aber auch für den "Gefilmten", der dem ohne Zwangaufsetzung vollumfänglich zustimmen muß, wenn er Hauptbestandteil einer Szene ist !
Wenn er dem nicht zustimmt, aber trotzdem gezwungen wird, liegt eine genötigte Handlung vor.

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kragenweiter  11.10.2019, 13:26

Das "Recht am eigenen Bild" erfasst nur, dass man bestimmen kann wie/wo das "eigene Bild" in der Öffentlichkeit gezeigt wird. Mit dem akuten Fall hat das überhaupt nichts zu tun. Hier geht es um die Mitwirkungspflicht des Schülers.

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