Darf der Arbeitgeber einem Auszubildenden den gesamten Urlaub streichen?

5 Antworten

Damit du zur Prüfung zugelassen wirst, darfst du während der gesamten (!) Ausbildungszeit nicht mehr als ca. 10-15 % gefehlt haben. Sonst gibt es eine Einzelfallprüfung der Kammer und oft die Entscheidung, dass die Ausbildungszeit verlängert werden muss, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Völlig ungeachtet, ob du krank warst, eine AU hast oder andere Gründe zu den Fehlzeiten geführt haben.

Somit kann ich mir vorstellen, dass dein Betrieb hier eventuell erreichen möchte, dass du durch die Mehrarbeit diese Fehlzeiten wieder "reinarbeiten" sollst, damit es mit der Zulassung noch klappt. Rechtlich geht das mit bis zu 60 Stunden Arbeitszeit pro Woche - 6 Werktage, maximal ausnahmsweise 10 Stunden pro Arbeitstag. Kannst du ja mal rechnen, wie lang du da nach welchem Modell gehen müsstest, um wenigstens die Tage ohne AU wieder "reinzuholen"... Aber ja, mach das - du willst doch auch nicht länger als nötig dort bleiben!

Die Streichung des Urlaubs hingegen funktioniert nicht. Der zählt auch nicht in die Fehlzeiten rein.

Verspätete Gehaltszahlungen sind ein Fehlverhalten des Unternehmens, ja. Du könntest deinen Arbeitgeber dafür abmahnen und Schadenersatz für Überziehungszinsen, Rückbuchungen etc. verlangen (geht inzwischen sogar als Pauschale, ohne Einzelnachweise für jeden Posten).

ABER: dieses Thema steht auf einem ganz anderen Blatt, hat nichts mit deinen Fehlzeiten zu tun und gleicht diese auch nicht wieder aus!


Anonym111021 
Beitragsersteller
 01.03.2022, 22:23

Danke für die sehr ausführliche Antwort in allen Punkten!

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Unentschuldigtes Fehlen ist ein Grund für eine fristlose Kündigung. Du hast noch Glück, dass die so kulant sind.

Beiß die Zähne zusammen. Nach der Lehre solltest Du Dir aber einen neuen Arbeitgeber suchen.


Anonym111021 
Beitragsersteller
 01.03.2022, 22:09

Es ist ja höchstens indirektes Fehlen. Sie wussten jedes mal bescheid, auch wie lange ich Krank bin, was ohne AU höchstens zwei Tage waren. Krankgemeldet habe ich mich immer schriftlich.

Den neuen AG suche ich mir dann auf jeden Fall.

Aber Danke für die Antwort.

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lennoxheidi  01.03.2022, 22:13
@Anonym111021

So ein Blödsinn. Indirekten Fehlen... Du hast auf Kosten deines Arbeitgebers blau gemacht und das nicht zu knapp. Wie schon geschrieben kannst du froh sein das du deine Ausbildung überhaupt noch hast.

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PinkLady1001  01.03.2022, 22:26

Mobbing sollte keine Sekunde gedulden werden

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Es ist nur noch ein Jahr, ja, aber willst du das auch so leben? Was hindert dich daran ihn zu wechseln?

Das mit dem Urlaub ist schwierig. Warum hast du keine Krankschreibungen wie diese lange Zeit? Die sind dann eher noch sehr kulant, wenn sie dir nur deinen Urlaub streichen und dich nicht ganz rausschmeißen.


Anonym111021 
Beitragsersteller
 01.03.2022, 22:07

Es ist schwierig hier in der Wohngegend etwas neues zu finden und Umziehen ist nicht möglich da die Mietpreise hier der Horror sind und ich mit meiner Wohnung echt Glück habe.
Die Krankschreibungen haben sich seit Beginn der Ausbildung gesammelt, es waren immer höchstens 2 Tage bspw. wegen Bauchschmerzen oder Magen-Darm wobei ich nicht den Sinn dahinter sah für sowas zum Arzt zu gehen. Ich habe keinerlei Abmahnungen oder mündliche Verwarnungen oder Vorwarnungen bekommen, sondern es wurde einfach durchgezogen.

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lennoxheidi  01.03.2022, 22:12
@Anonym111021

Selbst schuld. Es ist deine PFLICHT nachzuweisen warum du nicht zur Arbeit kommst. Aber du hast den Sinn nicht gesehen? Da kann ich nur sagen, wer nicht hören will muss eben fühlen...

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Da könnte ja jeder ankommen, der mal ein verlängertes Wochenende braucht und sagen, er sei mal 2 Tage krank und bringt aber keinen Krankenschein! Selbst wenn du nur einen Tag krank bist, musst du das von einem Arzt bestätigen lassen. Von daher kannst du eher noch froh sein, dass die dich nach den zweiten oder dritten mal nicht gleich rausgeschmissen haben. Dazu hätten sie nämlich das Recht gehabt. Was den Rest betrifft. Einige Sachen sind zwar gesetzlich nicht haltbar, wie der gestrichene Urlaub, aber durchaus nachvollziehbar. Wie heißt es so schön: "wie man in den Wald hinein ruft..."

Des weiteren haben sich nun während meiner Ausbildungszeit Krankheitstage gesammelt, an denen ich keinen Krankenschein gemacht habe.

damit hätte ich kein Problem, die Tage werden einfach nicht bezahlt ;)

in der Ausbildung hat die Vergütung am Letzten des Monats am Konto zu sein. Chef zahlt später - du solltest ihn abmahnen und ggf. auf Schadensersatz klagen

die Fehlzeiten könnten zur Nichtzulassung der Prüfung führen.

Urlaub kann er nicht streichen, der steht dir zu


Anonym111021 
Beitragsersteller
 01.03.2022, 22:12

Okay. Das mit den Unbezahlten Tagen würde ich ja noch einsehen, so lerne ich es. Aber das plötzliche Urlaub streichen ohne Ankündigung, genauso wie das volle Gehalt?

Bezüglich am ersten des Monats auf dem Konto sein wollen sie nicht machen, da es bequemer ist alle Überweisungen zusammen zu tätigen und nicht Azubis und Gesellen getrennt.

Danke für die Antwort!

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