Darf das Tierheim den Käufer mit Schutz-Vertrag zum Kastrieren von Hunden/Katzen zwingen?
Hallo, da steht:.... Hunde und Katzen, die noch nicht kastriert sind, sind innerhalb von 6 Monaten kastrieren zu lassen.. Der Nachweis ist zu erbringen durch Bescheinigung eines Tierarztes...
Ist das in Ordnung ( lt. Tierschutzgesetz ) ?
Danke für eine Antwort.
LG, claudini
11 Antworten
Meines Wissens ja. Es gibt genug Elend und da muß mit diesen Tieren nicht noch Nachwuchs prodiziert werden. Manche Tiere wurden ja schon in ihrem Leben zur intensiven Zucht mißbraucht bzw. kann man die Tiere auch nicht auf alle möglichen Krankheiten untersuchen lassen. Es gibt noch genug gewissenlose "Züchter". Habe selbst vor kurzen in Polen wieder gesehen, wie man viel zu junge Welpen, die auch nicht sehr gesund aussahen, versucht an Touristen zu verkaufen. Wer sich ein Tier anschaffen will und nicht unbedingt Wert auf Papiere legt, kann es in einer großen oder kleinen Tierschutzeinrichtung in Deutschland erwerben. Es ist zwar auf den ersten Blick etwas teurer. Dafür sind die Tiere gesund (gepflegt) und vom Tierarzt durchgecheckt und man unterstützt den Tierschutz.
Ja das dürfen die, du mußt ja da kein Tier holen wenn du das nicht möchtest oder im Einzelfall mit denen Reden. Wenn hier inige der Meinung sind das Tierschutzgestzt verbietet die Kastration eines Tieres, dann wiederhole die nur etwas was falsch, das sie aufgeschnappt haben. Im Gesetzt gibt es für diesen Fall eine Ausnahmeregelung.
hallo, die ausnahme sind lediglich gesundheitliche Gründe, bzw für Nutztiere nach § 5 kann man nachlesen. es mag Sinn machen unter bestimmten Umständen, aber den neuen eigentümer dazu zu zwingen, das hat nix mit Tierliebe und tierschutz zu tun, das ist reine geldschneiderei, wenn man sich das noch bezahlen lässt leider
Die meisten Tierheim machen das selbst, sie arbeiten meistens mit einem Tierarzt zusammen. Dann braucht sich der Käufer nicht mehr zu kümmern. Ob sie dazu zwingen können, weiß ich nicht, denke ja. Es ist nämlich sehr sinnvoll.
bei einem Schutzvertrag bleibt ja der abgebende Verein/Instution Eigentümer und Du bist "nur" Halter; insoweit können wgen der bestehenden Vertragsfreiheit zwischen euch sämtliche Abreden getroffen werden, die im Vertragsrecht möglich sind; also auch die Bestimmung, dass ein Tier nach einem bestimmten zeitraum zu sterilisiern/kastrieren ist. Das Tierschutzgesetz wird dadúrch nicht berührt.
Lies bitte das Tierschutzgesetz und interpretier da nicht etwas ein was so nicht drin steht. Eine Kastration ist erlaubt.
jaaa, die radikalen Kastrierer!!! Keiner weiß um die Folgen dieses Eingriffes. Und damit meine ich die Dauerfolgen. Dafür gibt es noch zu wenige Erfahrungen. Ich habe seit 30 Jahren Hunde und alle unkastriert. (bis auf einen Rüden, der einen Hoden in der Bauchhöhle hatte) Da kann man auch drauf aufpassen dass keine Welpen kommen. Und selbst die Sache mit dem Gesäuge und/oder Unterleibskrebs ist wissenschaftlich nicht belegt!!! Ich weiß nur, dass viele Rüden extreme Probleme mit anderen Hunden bekommen wenn ein Rüde kastriert ist. So wie unserer damals. Schließlich riecht er weder nach Hündin noch nach Rüde. Ein nicht zu unterschätzendes Problem. Und z.B. ängstliche Hunde sollte man gar nicht kastrieren eben wegen der erhöhten "Belästigung" durch Artgenossen...
DH
Dem ist nicht viel hinzuzufuegen. Ergaenzungswert ist wohl nur, dass es nachweislich zu Veraenderungen des NATUERLICHEN Sozialverhaltens kommt, spontane und unvorhersehbare Wesensveraenderungen eintreten koennen, das Lernverhalten zumindest beeintraechtigt wird...
Es stellt sich auch die Frage, warum bei Menschen nach einer Kastration Hormone gegeben werden, bei einem Hund dagegen nicht obwohl die hormonelle Steuerung bei Hunden deutlich ausgepraegter ist.
falsch: Der Halter ist EIGENTUEMER .
Richtigerweise gibt es eine schuldrechtliche verpflichtung. Diese waere jedoch wohl eher sittenwiedrig, so auch OLG Naumburg, OLG Hamburg, OLG Berlin. Wenn der tierschutzverein Halter oder Eigentuemer des tieres waere, dann kann er auch zu den notwendigen kosten herangezogen werden. Die folgen waeren sicherlich lustig, ob jedoch gewollt, halte ich schlicht fuer fragwuerdig.
Wie ein gaenzliches oder teilweises entfernen eines organes ohne medizinischen grund NICHT das tierschutzgesetz beruehrt, lasse ich mir gern erklaehren, bis dahin gilt das Deutsche Tierschutzgesetz fur ALLE, dies schliesst tierfreunde, tierschuetzer und solche die sich dafuer halten schlicht ein ;-)