Darf bei 125er Kat raus?

4 Antworten

§19 StVZO:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Nein, wenn in deinem Motorrad im Originalzustand ein Kat verbaut ist, muss dieser bleiben. Ohne erlischt die Betriebserlaubnis.

Dein Leichtkraftrad ist von der Kfz-Steuer befreit, aber nicht von der Haupt- und Abgasuntersuchung.

Allein aufgrund dessen hat sich dein Ansinnen erledigt!

 keinen Abgasmesswerten entsprechen müssen.

Absoluter Schwachsinn, die müssen genau wie alle anderen Motorräder auch die entsprechenden Abgaswerte einhalten, ab nächstem Jahr also Euro 5.

Der KAT muss also drinnen bleiben.


endurofreak125 
Beitragsersteller
 25.11.2020, 22:23

Muss nächstes Jahr im Ernst jedes Motorrad welches kein Oldie ist die Euro 5 haben?

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