Darf Ausbilder mich kündigen wenn ich in seine Augen zu langsam bin im 1. Lehrjahr?

6 Antworten

Der Ausbilder darf Dich nicht kündigen. Wenn dann macht das die Personalabteilung. Wenn sich herausstellt, dass Du für Deinen Ausbildungsberuf nicht die notwendigen Voraussetzungen hast, wird man mit Dir im persönlichen Gespräch nach einer Lösung suchen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ausbildereignungsprüfung bei der IHK

In der Probezeit ja und auch voellig problemlos. Nach der Probezeit reicht das fuer eine Kuendigung aber noch lange nicht aus.

Langsamkeit in einer Ausbildung ist kein Kündigungsgrund, eine Ausbildung dient dem Zweck den Beruf mit allen drum und dran zu lernen, und da wird dein Ausbilder mit seiner Meinung aber sehr allein dastehen, kein Arbeitsgericht wird solch eine Kündigung durchwinken.

Ja, darf er außer du bist aus der Probezeit raus, dann wird es richtig schwer für ihn da du ihn vors Arbeitsgericht ziehen kannst und die Arbeitsgerichte stellen sich oft auf die Seite von dem Azubi.

Nach der Probezeit wird es kaum möglich sein.

In der Probezeit kann man die jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Industriekaufmann