Darf auf Zickzacklinien gehalten/geparkt werden?

2 Antworten

Kommt darauf an, ob die Markierung sich auf ein "absolutes Haltverbot" bezieht oder auf ein "eingeschränktes Haltverbot" bzw. ein sonstwie durch die StVO geregeltes Parkverbot (z.B. an Einmündungen oder Bushaltestellen).

Allgemein kann man sagen

  • Parken ist grundsätzlich verboten.
  • Kurzes Halten ist i.d.R. (d.h. außer im absoluten Haltverbot) unproblematisch.

Siehe StVO Anlage 2, lfd.Nr. 73

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Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote
Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb einer Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote nicht halten oder parken.
Erläuterung
Grenzmarkierungen bezeichnen, verlängern oder verkürzen ein an anderer Stelle vorgeschriebenes Halt- oder Parkverbot.
 - (Auto, Verkehrsrecht, parken)

Das hat schon seinen Grund. Ich würde da mein Auto nicht abstellen.