Darf am ersten Schultag nach den Ferien eine Arbeit geschrieben werden (Baden Württemberg )?

5 Antworten

Die Arbeit ist ja dann prinzipiell angekündigt und nicht nach den Sommerferien.

Wenn man, wie es sein sollte aber es keiner tut, kontinuierlich lernt, dann hat man auch in den Ferien nicht so viel zu tun.

Also, ja, man darf, wenn die Arbeit früh genug angekündigt wurde.

Hallo Lxxaa,

eine Überprüfung des Lernziels ist immer möglich. Abgefragt wird, was ihr durchgenommen habt. Und das kann man auch innerhalb des Schuljahres am ersten Tag nach den Ferien.

Wie ist das am ersten Tag des neuen Schuljahres? Auch das geht. Aber dann ist die Arbeit nicht bewertbar, weil die Wertungen ja schon im Zeugnis stehen. Dann dient sie dazu, euren Leistungsstand festzustellen (z.B. wenn ihr einen neuen Lehrer in dem Fach bekommt), damit man weiß, wie man den Unterricht aufbauen kann.

Klar . Warum denn nicht ?


Lxxaa 
Beitragsersteller
 16.06.2017, 20:26

Halt doch die klappe

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Lxxaa 
Beitragsersteller
 16.06.2017, 20:22

Ja für was sind ferien da mein trainer meinte dass ist gesetzlich verboten

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typ2015  16.06.2017, 20:22
@Lxxaa

Klar. Gibt auch ein Gesetz gegen blöde Fragen

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HerrRaabe  16.06.2017, 21:10
@Lxxaa

da mein trainer meinte

Na, wenn der das meint, dann muss es ja stimmen.

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Das ist zwar RICHTIG doof, aber leider geht das.

ja. Ist zwar doof, weil man in den Ferien besseres zu tun hat als zu lernen. Und die Ferien dienen eigentlich der Erholung. Und die ist dann hin, wenn man lernen muss.

Sollte verboten werden.


HerrRaabe  16.06.2017, 21:07

Und die ist dann hin, wenn man lernen muss

Die ist auch ohne Arbeit hin, wenn man den vielen Klagen in der Ferienzeit ".....und mir ist sooooo langweilig....." glaubt. Also, stellt euch nicht so an.

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Nordseefan  16.06.2017, 21:23
@HerrRaabe

Ach nee, DU gehst natürlich während deine Urlaubes auch für täglich eine Stunde zu deiner Arbeitsstelle......

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