Dampfsperre - ist sie "Pflicht"?

6 Antworten

ein muss/pflicht kann eine teure rechtsfrage werden, wegen folgeschadenerscheinung, die dadurch entstehen können wenn es nicht gemacht worden ist, nachträglich kann man hinter der vertäfelung noch anbringen, erfüllt aber nicht den richtigen zweck wenn nicht richtig isoliert worden ist

Hallo, leider besteht derzeit keine Pflicht.

Jedoch soll die Dampfsperre verhindern, dass Feuchtigkeit in die Konstruktion eindringt, aber auch dass Wärme nach außen fließen kann. (Energie- und Wärmeverlust)

Viel schlimmer aber wiegt die Gefahr der Tauwasserbildung! Es kann sich Schimmel bilden. (Schau auch mal unter http://www.dach.de/ideen/erste-schritte/dachrenovierung-schnell-und-einfach/)

Das müssten doch schon genug Argumente für deinen Vermieter sein!?

Also erstmal vorab es gibt keine Pflicht für eine Dampfbremse! Von deinen erzählungen her, sind im Dachgeschoss Holzpaneele, das schließt daraus daß das Dach nicht vernünftig isoliert ist, weil damals wurde darauf nicht so ein Wert gelegt. Meistens sind unter den Paneelen Alukaschierte Wolle (also Wolle mit einer Alufolie). Die Aluschicht ist die Dampfbremse. Aber auch falls es keine Dampfbremse in irgendeiner Form vorhanden ist, wäre das keine Pflicht vom Vermieter eine reinzusetzen. Ich kann leider keine Ferndiagnose stellen wo der Schimmel herkommt.Ich weiß das du lieber etwas anderes gehört hättest. Aber was der Vermieter auf jedenfall machen muß, ist den Schimmel beseitigen bzw klären wo der herkommt. Ich hoffe ich konnte etwas helfen, falls du noch Fragen hast stehe ich dir gerne noch zur Verfügung.


NoFear1973  07.09.2011, 18:26

Erstmal richtig heisst es Dampfbremse (danke chardey). @Serafine Ist eine Dämmung vorhanden?

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@ NoFear: Du verwechselst hier Dampfsperre und Dampfbremse. Das ist ein Kapitaler Unterschied!!! Welches der beiden in welchem Fall verwendet werden sollte kommt immer auf den Fall drauf an. Auf jeden Fall ist die Dampfsperre, korrekt vom Fachmann angebracht, beim Neubau die beste Lösung. Pflicht für den Vermieter ist im Moment keins von beiden. Was aber Pflicht ist, ist das der Vermieter für eine Schimmelfreie Wohnung zu sorgen hat. Und zum nachträglichen Einbau ist vermutlich die Dampfbremse der eleganteste Kompromiss.

eine dampfsperre oder -bremse ist unbedingt notwendig, aber ohne dämmung nutzlos! und laut eurem vermieter " irgendwo muss so etwas sein " ist der grösste blödsinn, eine solche dampfbremse, - sperre macht nur sinn wenn sie direkt vor der verschalung ist und absolut dicht montiert sprich verklebt ist ! der richtige aufbau vom dach her wäre : 1.) eine windbremse 2.) isolierung (dämmwolle) 3.) dampfsperre ( mind. 0,2mm baufolie) 4.) verschalung ich mache es seit über 20 jahren so und hatte noch nie eine reklamation


chardey  07.09.2011, 19:10

Beste Antwort!!

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