Da Recht am eigenen Bild - wie wird das bei Street/Stadt Aufnahmen gehandhabt?

4 Antworten

Sofern keine Einzelperson in den Vordergrund gestellt wird, ist das kein Problem.

emesvau

Die Ausnahmen vom Recht am eigenen Bild regelt § 23 KUG. Sofern Personen nur als Beiwerk abgebildet sind (I Nr. 2), muss von diesen keine Einwilligung eingeholt werden, um das entsprechende Bild zu verbreiten oder zur Schau zu stellen.

Sofern das Bild eine bestimmte Örtlichkeit zum Thema hat und die abgebildeten Personen lediglich eine untergeordnete Bedeutung haben bzw. sich wenn man sich die Personen wegdenkt am ätherischen Gesamteindruck des Werkes nichts großartiges ändern würde, kann von einem Beiwerk gesprochen werden (vgl. Dreier/Schulze/Specht Rn. 35). Ausnahme wäre hier, wenn eine einzelne Person klar erkennbar ist, also aus der Anonymität der Masse hervortritt (vgl. OLG Oldenburg GRUR 89, 344; OLG Düsseldorf GRUR 70, 618).

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht

Dafür gibt es die sogenannte Panoramafreiheit.

Solange eine Person nicht als Bildmotiv ausgelegt werden kann, kannst du fotografieren und veröffentlichen wie du lustig bist. Wenn du z.b. eindeutig einen Brunnen fotografierst und dort sitzen zufällig gerade ein paar Leute, dann gilt die Panoramafreiheit.

Und als zweites gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn Leute das Foto, auf dem sie zu sehen sind nicht igendwo entdecken und sich dann einen Anwalt besorgen, passiert nix. Und reines Fotografieren ist keine Straftat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fotografiere in Hobby und Beruf seit 2003

Solche Bilder wie du sie beschreibst sind erlaubt.

Vereinfacht ausgedrückt ist das Gesetz so:

Filmst du einen öffentlichen Ort und das Hauptstück deines Filmes ist der Ort selbst, ist dies erlaubt, auch wenn da Personen drauf zu sehen sind. Beispielsweise Aufnahmen einer Fußgängerzone o.ä.

Ist aber Hauptgegenstand deines Films eine Person, brauchst du deren Erlaubnis. Das ist auch der Fall wenn du z.B. direkt auf eine Person ranzommst.