Corona Soforthilfe Selbstständig im Nebenerwerb?
Folgende Problematik:
Ich habe bereits direkt zu Beginn der Corona Krise die Soforthilfe beantragt, da ich mich fürs antragsberechtigt gehalten habe.
Nun habe ich mir aber vermehrt Gedanken drüber gemacht, ob dies wirklich der Fall ist, da ich mir nicht ganz sicher bin, ob ich im Neben oder im Haupterwerb selbstständig bin. Sowohl mein Gewinn in der selbstständigen Tätigkeit als auch mein Gehalt in der Angestelltentätigkeit sind nämlich sehr schwankend und mal verdiene ich hier mehr, mal da und arbeite auch zeitlich mal hier, mal da mehr.
Kann mir wer sagen, wie sich das sicher feststellen lässt? Also ob ich jetzt haupt oder nebenberuflich selbstständig bin und ob ich dementsprechend antragsberechtigt bin?
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
hast du die Soforthilfe als Zuschuss oder Darlehen erhalten ?
Das Darlehen musst du sowieso zurückzahlen.
Bei Zuschuss kann es sein dass du nachweisen musst,
wie hoch deine Verluste im Nebenerwerb tatsächlich waren.
Dann werden sie eventuell einen Teil des Zuschusses zurückfordern.
Habe Kleinunternehmen im Nebenerwerb. Bin deshalb nicht auf diese
Einnahmen angewiesen. Deshalb habe ich keinen Antrag gestellt
nach der sehr guten Information von @frodobeutlin100 solltest du das sicher machen
Nein, auch wenn es hier ebenfalls nicht überall klare Aussagen zu gibt, ist davon auszugehen, dass es die Bundes- und auch die meisten Landeshilfen nur für im Haupterwerb tätige Unternehmer gibt. In der Richtlinie zur Corona-Soforthilfe von Sachsen steht z. B. explizit, dass im Nebenerwerb tätige Unternehmer, Solo-Selbständige und freiberuflich Erwerbstätige nicht hilfeberechtigt sind.
...
----
also besser mal bei der für Dich zuständigen Stelle erkundigen und notfalls den Antrag zurück ziehen ...
Ich hab Sie als Zuschuss erhalten, bin jetzt aber am Überlegen sie einfach ganz zurück zu geben..