Corona Pandemie Gewaltenteilung?

1 Antwort

Sie hat versagt. Das Parlament (Legislative) hat sich selbst entmachtet, indem es fast alle wesentlichen Entscheidungen der Exekutive überlassen hat.

Die Judikative hat ihre Kontrollfunktion nicht wahrgenommen, weil sie sich allein auf die Einschätzung des RKI gestützt hat, das aber eine weisungsgebunde Behörde ist, die dem Bundesgesudheitsministerium untersteht und das kommuniziert hat, was das Ministerium ihnen aufgetragen hat, auch wenn dort intern kontrovers diskutiert wurde. Ob dein Lehrer das hören will, weiß ich aber nicht.

Was die Beispiele betrifft, geht es wohl um die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, die nicht gegeben war. Grundrechtseinschränkungen müssen einen legitimen Zweck verfolgen, sie müssen geeignet sein, diesen Zweck zu erreichen, sie müssen erforderlich sein, d.h. es darf keine milderen Mittel geben, mit dem der Zweck gleichsam effektiv erreicht werden kann und sie müssen verhältnismäßig im engeren Sinne sein, d.h. der verfolgte Zweck darf nicht außer Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen. Die meisten Coronamaßnahmen waren bereits nicht geeignet, wie das Verweilverbot auf einer Parkbank, da eine Infektionsgefahr im Freien praktisch ausgeschlossen ist.
Am Anfang der Pandemie (in den ersten Wochen) hatte der Staat aber aufgrund der unsicheren Lage einen größeren Ermessensspielraum als später (zumindest juristisch wäre es so gewesen, faktisch konnte der Staat praktisch fast alles machen, da die Judikative ja versagt hat). Der Staat wäre im weiteren Verlauf dann verpflichtet zu gewesen, Daten über die Wirksamkeit und Notwendigkeit der Maßnahmen zu erheben, um diese wissenschaftlich zu rechtfertigen. Auch das ist aber faktisch unterblieben, erst nach dem Ende der Maßnahmen wurden diese teilweise evaluiert.