Chef ändert Arbeitsplan, kann man gefeuert werden, wenn man keine Zeit hat?
Hallo liebe Community,
ich arbeite in einem Edeka als Aushilfe an der Kasse und bekam letzte Woche Freitag den Arbeitsplan für diese Woche. Ursprünglich sollte ich nur Montag arbeiten, doch ein paar Stunden später wurde er verändert und ich sollte Mittwoch arbeiten, da es scheinbar gerade irgendwelche Probleme mit dem Getränkemarkt nebenan gibt.
Leider kam diese Info 5 Stunden später und in dieser Zeit habe ich mir eine Konzertkarte für Mittwoch gekauft, da ich natürlich dachte, dass das dann zeitlich passt. Diese konnte ich nicht mehr stornieren/zurückgeben, da ich bei Eventim keine Versicherung abgeschlossen habe.
Am nächsten Tag habe ich mit der Chefin gesprochen, sie hat den Vorschlag gemacht, dass ich mit einer Kollegin tausche, allerdings hat diese keine Zeit. Dann habe ich gestern nochmal mit einem anderen Vorgesetzten geredet, er meinte, ich solle heute mal den Chef anrufen.
Er hat mich dann aus dem Plan gezogen, als ich ihm sagte, dass es zeitlich sehr schlecht geht und meinte "dann muss ich eben schauen, wie wir das hinbekommen". Man hat gemerkt, dass er genervt war, was ich aber auch verstehen kann. Ist halt etwas blöd alles gelaufen, da ich an jedem anderen Tag der Woche Zeit habe.
Jetzt ist meine Frage, ob man wegen so etwas wirklich gekündigt werden kann, wenn herauskommt, dass man zu einem Konzert wollte?
Meine Mutter hat das behauptet.
Der Job liegt mir wirklich am Herzen, da er mir sehr gefällt und ich mich gut mit den Kollegen verstehe. Habe jetzt auch ein schlechtes Gewissen, ist das gerechtfertigt?
Liebe Grüße
5 Antworten
Jetzt ist meine Frage, ob man wegen so etwas wirklich gekündigt werden kann, wenn herauskommt, dass man zu einem Konzert wollte?
Das ist kein Kündigungsgrund.
Meine Mutter hat das behauptet.
Frag doch Deine Mutter mal, wie sie darauf kommt (Rechtsgrundlage)
Wenn Du schon länger als sechs Monate dort arbeitest und es kein Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften ist (Teilzeit- und Vollzeit werden aufgerechnet) greift das Kündigungsschutzgesetz.
Wenn der Arbeitgeber den Arbeits-/Schicht-/Dienstplan einmal bekannt gemacht hat, ist dieser für beide Seiten verbindlich. Der AG hat sein Weisungsrecht "verbraucht"
Einseitige Änderungen gehen nur noch in absoluten Notfällen wie z.B. Überschwemmung, Brand oder wenn auf einmal sehr viele MA wegen einer Krankheitswelle ausfallen.
Haben einzelne MA Urlaub oder werden krank, ist das das Betriebsrisiko des AN und nicht des AG.
Du hattest Deinen Einsatzplan, hast Deine Freizeit verplant, es gibt keinen "Notfall" (auch wenn manche AG denken, der Ausfall eines oder von zwei MA wäre einer) entsprechend kann der AG nicht verlangen, dass Du nun an einem Tag zur Arbeit kommst, an dem Du etwas geplant hast (zumal Konzertkarten auch nicht umsonst sind)
Da hat deine Mutter Unsinn erzählt.
Du bist da Aushilfe und keine Vollzeitkraft. Wenn Pläne nachträglich noch geändert werden, muss man das zwangsläufig mit der Aushilfe besprechen. Ein Betrieb kann nicht erwarten, dass Aushilfen oder auch Teilzeitkräfte praktisch auf Abruf auf ihren Einsatz warten.
Du hast nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. So ein Geschäft ist schon eine größere Unternehmung und Du solltest bei einer anderen Gelegenheit flexibler sein. Mach Dir keine Gedanken, wenn Du am Mittwoch krank geworden wärest, hätte auch für Ersatz gesorgt werden müssen. Daß er genervt war lag nur daran, daß er mehr Aufwand hatte, als mit Deiner Anwesenheit nötig gewesen wäre.
Als Lehrling konnte ich erst einen Tag später einen Urlaub ins Gebirge antreten, weil der andere Lehrling nicht rechtzeitig zurück gekommen ist. Die Folge, Anreise alleine und Hüttenanstieg ebenfalls alleine und ich war stinksauer.🧐😉
Nein, wegen sowas kann man nicht gekündigt werden. Es gibt eine Reihe arbeitsrechtlicher Urteile zu dem Thema.
Ein Dienstplan kann nicht kurzfristig von einer Seite geändert werden, ohne mit der anderen Seite (dir) zu sprechen ob das klargeht.
In diesem Fall liegt das Problem bei deinem Chef. Er muss sehen, wie er Ersatz für den Tag organisiert.
Meine Chefin wusste sofort, was los war, als ich auf der Arbeit angetanzt bin und meinte, dass sie mich sowieso diesbezüglich noch anrufen wollte, um zu fragen, ob ich dann Zeit habe. Sie waren also human, aber ist eben für beide Seiten etwas blöd gelaufen... Danke dir!
Nein, kann man nicht. Ihr bekommt einen Dienstplan und ich finde, die Woche davor ist schon sehr kurzfristig. Dass da mal jemand in seiner angekündigten freien Zeit nicht kann, ist personalverwaltendes Risiko. Du bist nicht verpflichtet, Dich außerhalb der im Dienstplan genannten Zeiten frei zu halten - ansonsten bräuchte es ja keinen Dienstplan. Es ist auch völlig schnurz, ob Du wegen eines Konzerts oder eines Picknick fehlst, deine Freizeitplanungen geht die Firma nichts an. Sie können dich nur bitten, einzuspringen.