CE+ DE Führeschein abgelaufen, darf ich jetzt nichts mehr über 7,49T Fahren?

4 Antworten

Die möglichkeit der verlängerung nach Ablauf besteht durchaus.untersuchungen und Führungszeugnis sind notwendig. die berufskraftfahrer hat nichts mit der Gültigkeit der fahrerlaubnisklasse zu tun.hier geht es um den gewerblichen güter bzw personenkraftverkehr.


Pedoo 
Beitragsersteller
 31.03.2014, 16:55

Verstehe ich das so; das ich(so meine ich es mal gelesen zu haben,trotz der Aussage ds Amts),nur nichtmmehr gewerblich fahren darf nach Ablauf aber Privat weiterhin?? Ich habe mittlerweile ein Führerscheinamt eines nachbar Kreises Angerufen und dort die Aussage bekommen das sie dies erst Überprüfen/Nachfragen müsse, weil sich da etwas geändet hätte...... Immer dasselbe, oft Fragen verschiedene Antworten. Trotzdem Danke Pedo

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Hallo, sorry am Rechner kann ich nicht direkt auf Ihren Kommentar antworten. Im EU-Kartenführerschein finden Sie in der Spalte 11 ein etwaiges Ablaufdatum der Fahrerlaubnisklasse. In der Spalte 12 würde die Schlüsselzahl 95 stehen, dies ist die Berufskraftfahrerqualifikation welche zum gewerblichen Verkehr berechtigt (solange die Schlüsselzahl nicht abgelaufen ist). Ist die Faherlaubnisklasse abgelaufen ist sie abgelaufen, egal ob privat oder gewerblich. Fährt man die Klasse nach Ablauf stellt dies den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis dar. Die Fahrerlaubnisklasse kann nach Ablauf verlängert werden (dies nennt man dann Erweiterung da der ursprüngliche Besitzstand nicht mehr besteht). Hierfür benötigt man ein ärztliches und augenärztliches Gutachten nach An. 5 + 6 Fahrerlaubnisverordnung. Ebenfalls wird ein behördliches Führungszeugnis benötigt und je nach Alter Leistungstests. Nach Erteilung kann man die Klassen ganz normal wieder fahren (privat und gewerblich). Um gewerblich fahren zu dürfen benötigt man ab dem 09.09.2014 (C-Klassen) und ab dem 09.09.2013 (D-Klassen) die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrequalifikationsgesetz. Hier gibt es jede Menge Besonderheiten die den Rahmen sprengen würden. ..

Also: Wenn die Klasse abgelaufen - nicht fahren, erst verlängern (erweitern) lassen. Privat kann man immer fahren. Beruflich nur wenn die Weiterbildung vorliegt, die Gültigkeit hierfür steht dann in der Spalte 12.

Ich hoffe ich konnte es einigermaßen verständlich erklären.


springbeiss  05.10.2020, 11:31

Nein privatrfahrten sind denoch Möglich !!!

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Pedoo 
Beitragsersteller
 02.04.2014, 09:09

Hallo, also wenn ich das jetzt richtig verstehe(Sorry wenn ich da nochmals genau nachfrage),darf ich nach Ablauf der Klassen CE und DE Privat weiterhin LKW sowie Omnibus fahren??!! zb wenn ich mir einen 12Tonner zum Umzug leihen würde oder in meinem (ab und zu fall), das Wohnmobil über 7,5T eines Freundes zum Tüv oder Waschanlage kutschiere. Es darf nur keine Gwerbliche Fahrt sein?! In meinem Führerschein sind in Spalte 12 keinerlei Eintragungen hinter CE und DE. Nur das Datum in Spalte 11 hinter den Klassen C-D und CE-DE. Etwas komisch ist allerdings das es immer dasselbe Datum ist. Doch ich hatte seinerzeit die Klasse CE 4 Jahre nach DE gemacht. Fällt mir grade so auf. Müsste das Datum doch eigentlich unterschiedlich sein?? Na das ist ja jetzt nicht mehr von belang. Pedoo

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Lexi85  02.04.2014, 15:59
@Pedoo

Nein! Abgelaufen ist abgelaufen . verabschieden sie sich bitte mal von dem gewerblichen. Um die von ihnen benannte klasse zu fahren muss sie gültig sein. Das ist sie derzeit nicht. Egal ob privat oder gewerblich, solange die fahrerlaubnis nicht verlängert wurde dürfen sie nicht fahren. Sie besitzen die klassen derzeit nicht

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Lexi85  02.04.2014, 16:02
@Lexi85

Es kann sein das die ablaufdaten irgendwann mal zu ihrer erleichterung angeglichen worden sind. wenn in der klasse c1 c1e kein ablaufdatum steht dürfen sie 7,5tonnen mit 4,5 Tonnen Anhänger fahren.mehr definitiv aktuell nicht

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Wenn diese Zusatzbescheinigungen ihre Gültigkeit verlierlen, gilt das für private und für gewerbliche Zwecke.


Pedoo 
Beitragsersteller
 09.05.2014, 09:45

Tja die antworten sind (wie nicht anders erwartet) sehr unterschiedlich! Der eine sagt ich darf noch Privat weiter fahren. Der andere ,ich darf gar nichts mehr über 7,5T fahren! Da soll einer durch blicken.

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CE + DE ist abgelaufen also nicht mehr gültig und die Verlängerung muß noch während der Gültigkeit mit allen dazu notwendigen Unterlagen eingereicht werden.Lässt du die Zeit ungenutzt mußt du beides neu erwerben.Insofern hat das Amt recht und du die A-Karte.


springbeiss  05.10.2020, 11:30

Das ist totaler Bullshit Du darfst den auch verlängern wenn der abgelaufen ist, darfst halt bevor Du Ihn nicht verlängert hast nicht mehr GEWERBLICH fahren, pricatfahrten darfst Du selbstverständlich durchführen !!!

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Pedoo 
Beitragsersteller
 31.03.2014, 13:40

Nun dann ist das wohl so. Ich kann mir die für mich sehr Teure und 1 Woche dauernde "Fortbildung" leider (momentan)nicht leisten.

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Peter501  31.03.2014, 14:04
@Pedoo

Ich kenne das leidige Problem und bin deshalb sehr froh,dass ich in einem Unternehmen arbeite,dass einen Teil der Kosten übernimmt.

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Pedoo 
Beitragsersteller
 31.03.2014, 17:12
@Peter501

Tja das macht(e) "meine" Firma nicht. Ich müsste/sollte sogar Urlaub nehmen /Verbrauchen um dies zu bewerkstelligen.Nun das hat sich ja jetzt erledigt weil die Firma mittlerweile Pleite ist. Pedo

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