C1 in der Ausbildung?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Prinzipiell ja, das ist in der Theorie möglich, in der Praxis allerdings sehr schwierig. Der Rettungssanitäter, ist im Prinzip ein "Crashkurs" in der Notfallmedizin, bei welchem man wenig Freizeit hat und während der praktischen Abschnitte auch bereits im Schichtdienst tätig ist. Hier nebenbei noch die Fahrschule unterzubringen, sowohl die Theorie als auch die Fahrstunden und die theoretische und die praktische Fahrerlaubnisprüfung, ist sehr schwierig bzw. wie ich finde nahezu unmöglich. Während der Ausbildung zum Rettungssanitäter, welche aus rechtlicher Hinsicht überhaupt gar keine anerkannte Berufsausbildung sondern vielmehr eine Qualifikation bzw. eine berufliche Weiterbildung darstellt, benötigt man keine Fahrerlaubnis, da man im Praktikum ausschließlich als dritte Person neben der eigentlichen Regelbesatzung tätig ist und noch nicht fahren muss sondern die medizinischen Dinge erlernt und ständig hinten bei den Patienten ist. Als fertiger Rettungssanitäter, benötigt man allerdings die Fahrerlaubnis der Klasse C1 für den Einsatz in der Notfallrettung auf Rettungswagen (RTW). Ohne diese, kann ein Einsatz als Rettungssanitäter lediglich im Bereich des qualifizierten Krankentransportes auf Krankentransportwagen (KTW) stattfinden.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Das musst du deinen Betrieb fragen, ob dieser bereits Einstellungsvoraussetzung ist.