Bvg ticket umsonst wenn minijob und harz4?

2 Antworten

Du kannst beim Anbieter der Monatskarte nachfragen, ob es Vergünstigungen für Sozialleistungsempfänger gibt.

Ggf. wäre auch der Arbeitgeber Ansprechpartner bzgl. Unterstützung.

Wie teuer ist denn die Fahrkarte?

Kostenlos im Normalfall sicher nicht, zumindest ist mir das nicht bekannt, dass das ein Verkehrsbetrieb machen würde, aber eine Vergünstigung ist sicher möglich, könntest den Arbeitgeber fragen, ob er dir einen zweckgebundenen Zuschuss für deine Fahrkosten zahlt.

Wenn Du dann weiterhin im Leistungsbezug bist, dann könntest Du auch eine Vergünstigung bekommen, bei uns zahlt man dann z.B. nur 50 % für eine Monatskarte.

Sollte deine Mutter weiterhin Kindergeld für dich bekommen, weil Du ja sicher ausbildungssuchend gemeldet bist, dann würde dein Kindergeld dann voll auf deinen Bedarf angerechnet und keine 30 € Versicherungspauschale mehr berücksichtigt.

Denn diese 30 € sind dann schon in deinem Grundfreibetrag von 100 € auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll enthalten.

Da dein anrechenbares Erwerbseinkommen bei 450 € Brutto bei max. 280 € liegen würde und mit dem Kindergeld von derzeit 219 € bei insgesamt max. 499 € liegen könnte, solltest Du auch dann weiterhin zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter gehören, weil Du deinen Bedarf damit sicher nicht decken kannst.

Alleine dein Regelbedarf für den Lebensunterhalt liegt ( 18 - 24 ) derzeit bei 360 € , es blieben dann also rechnerisch für deinen Anteil der Warmmiete nur max. 199 € übrig.

Wenn deine Mutter also angenommen 500 € für die Warmmiete zahlen würde und ihr alleine wohnen würdet, dann läge der Kopfanteil für die Warmmiete bei jeweils 250 € und wenn deine Mutter dann für sich selber auch noch Leistungen vom Jobcenter bekommt, weil sie ihren Bedarf nicht decken kann, dann würdest Du weiterhin zur BG - deiner Mutter gehören, weil Du deinen Bedarf auch nicht decken könntest und sie würde dann für dich min. noch eine Aufstockung von angenommen 51 € bekommen.

Das sollte aber aus dem Bescheid deiner Mutter ersichtlich sein, ob sie noch Kindergeld für dich bekommt und wie hoch dein Bedarf ist.

Nun, in diesen 100 € Grundfreibetrag sind diese 30 € Versicherungspauschale enthalten, die kannst Du in Abzug bringen, aber die verbleibenden 70 € muss jeder erst einmal für evtl. notwendige berufsbedingte Aufwendungen einsetzen, würden diese 70 € im Monat nicht ausreichen, dann müsste das dem Jobcenter nachgewiesen werden.

Dann könnte der Betrag über diesen 70 € dann zusätzlich zu den Freibeträgen nach § 11 b SGB - ll vom vorerst anrechenbarem Erwerbseinkommen abgesetzt werden, dass ist aber erst bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von mehr als 400 € möglich.