Bußgeld wegen Schulverweigerung, wer kann mir helfen? hier ist ein foto von dn bescheid

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Liebe/r khuanita,

Du bist ja noch nicht lange dabei, daher möchten wir Dich auf etwas aufmerksam machen: Bitte achte etwas mehr darauf, Deine Frage aussagekräftiger zu formulieren, damit jeder erkennt, welchen persönlichen Rat Du damit genau suchst. Du erhöhst so die Chance auf hilfreiche Antworten.

Herzliche Grüße,

Oliver vom gutefrage.net-Support

11 Antworten

Durchsetzung der Schulpflicht

Die Erziehungsberechtigten der Schüler sind zur Überwachung der Schulpflicht ihrer minderjährigen Kinder verpflichtet. Befreiungen von der Schulpflicht werden nur in eng begrenzten Fällen ausgesprochen. Kommen die Erziehungsberechtigten ihrer Pflicht nicht nach, dann stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die einen Bußgeldbescheid zur Folge haben kann. Bei der Verhängung von Ordnungsmaßnahmen muss zwischen Verletzungen der Schulpflicht durch Schüler und der durch die Erziehungsberechtigten unterschieden werden. Die Verhängung eines Bußgeldes gegen Schüler setzt deren Strafmündigkeit voraus. Die Durchsetzung der Schulpflicht ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich liberal oder restriktiv. In den Bundesländern Hamburg, Hessen und Saarland sind Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen möglich. Als vorletzte Konsequenz können die Schüler auch zwangsweise zur Schule gebracht werden, wenn zuvor alle anderen Versuche erfolglos blieben (Schulzwang). Der Schulzwang wurde durch das Reichsschulpflichtgesetz vom 6. Juli 1938 gesetzlich normiert und ist heute in den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Als letzte Konsequenz kann den Eltern schließlich durch ein Familiengericht das Personensorgerecht ganz oder teilweise entzogen werden. Von dieser letzten Möglichkeit wurde bisher kaum Gebrauch gemacht.

Aus Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht#Heutige_Rechtslage)

MfG NonVeg


khuanita 
Beitragsersteller
 24.11.2010, 16:07

bin aber doch schon 19! ich habe berufschulpflicht gemeint

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Turbomann  25.02.2018, 23:23
@khuanita

du gehst doch nicht aus Jux zur Berufsschule, irgendwann wird dich dein Ausbilder danach fragen.

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Du kannst gegen jeglichen Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen,ist aber nur zu empfehlen,wenn Du im Recht bist.Ansonsten wenn es gerechtfertigt ist musst Du leider durch.

Wer soll Dir da helfen? Richtig so! Ich hoffe, Du mußt das von Deinem Taschengeld bei Deinen Eltern abstottern.

Und hoffentlich hast Du es jetzt kapiert und gehst zur Schule!

Mannomannomann...


NonVegetarian  23.11.2010, 19:26

DH! Die Schule ist dein Freund, lerne lieber jetzt bevor es nachher zu spät ist und du deine Jugend vergeudest... MfG NonVeg

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wer soll dir da helfen? da steht doch drauf um was es geht und was es kostet...zahle, rede mit ihnen oder/und nimm dir nen anwalt...

Schreibe in die Anhoerung, dass Du dich von der Berufschulpflicht befreien lassen moechtest und somit jetzt foermlich den Antrag stellst. Ferner das das Bussgeldverfahren bis zum einer Entscheidung ueber den Antrag auf Befreing zurueckgestellt werden soll. Im Antrag der Befreing solltest du eine Din A 4 Seite beilegen , wo du diesen Ausfuehrlich begruendest. Wird dieser abgelehnt bleibt dir noch der Wiederspruch, sowie die klage zum Verwaltungsgericht.