Bussgeld wegen Abschleppen 2 er Wohnwagen?
Ich habe 2 Wohnwagen auf der Strasse geparkt, ohne zu wissen dass dieser Abschnitt für Strassenarbeiten gesperrt wird. Ich bekam von Amt für öffentliche Ordunung einen Bescheid, dass meine 2 Wohnwagen von einer Abschlepp Firma abgeschleppt wurden und ich sie gegen eine Abschleppgebühr abholen kann.
Ich habe den Abschleppdienst Kontaktiert und es wurde mir eine Summe über 880,00 Euro genannt wenn ich die WOWA wieder haben will. Ich habe sie abgeholt und vor Ort in bar bezahlt. In dem Glauben dass die Angelegenheit recht teuer war, gab ich mich gezwungener massen ab. Doch nach 14 Tagen kamen erneut 2 Mahnbescheide vom Amt für öffentliche Ordnung, in denen ich zur Zahlung von jeweils 180,00 Euro für Bearbeitungsgebühren aufgefordert wurde.
Kann das Amt einfach eine Bearbeitungsgebühr verlangen, nachdem ich ja schon 880,00 Euro bezahlt habe. Aus welchem Grund werde ich jetzt nochmals zur Kasse gebeten. Weiss jemand Rat
4 Antworten
Ja, denn Du bist verpflichtet, Dich regelmäßig um Deine Fahrzeuge im öffentlichen Raum zu kümmern. Deswegen werden Bedarfshaltverbote (zB wegen Bauarbeiten oder Umzug, Baumschnitt o.ä.) immer mit drei Tagen Vorlauf eingerichtet, damit jeder ausreichend Zeit hat, sich um einen neuen Parkplatz zu kümmern.
Du musst also zum einen das Abschleppen bezahlen, was bei Wohnwagen ein Happen ist und außerdem das Ticket für falsch parken zahlen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Die 880 Euronen waren nur fürs Abschleppen.
Die 180 Euronen sind Bußgeld und Bearbeitungsgebühren fürs Amt.
Beides hat miteinander nur wenig zu tun.
Und was die Straßenbauarbeiten angeht, nach derzeitiger Rechtsprechung hat man als Fahrzeuginhaber sich alle 3 bis 4 Tage drum zu kümmern, ob das Fahrzeug noch richtig steht oder sich die Vorschriftenlage vor Ort geändert haben mag - und entsprechend darauf zu reagieren.
Ich schätze mal, die 880€ waren die Gebühren des Abschleppunternehmens und die 180€ sind der Bußgeldbescheid der Gemeinde / Stadt.
Genau kannst nur Du das sagen.
Kann das Amt einfach eine Bearbeitungsgebühr verlangen,
Ja. Die Abschleppgebühr hat nichts mit dem Ordnungsgeld zu tun, was die Stadt/Gemeinde dir auferlegt