Bussgeld wegen Abschleppen 2 er Wohnwagen?

4 Antworten

Ja, denn Du bist verpflichtet, Dich regelmäßig um Deine Fahrzeuge im öffentlichen Raum zu kümmern. Deswegen werden Bedarfshaltverbote (zB wegen Bauarbeiten oder Umzug, Baumschnitt o.ä.) immer mit drei Tagen Vorlauf eingerichtet, damit jeder ausreichend Zeit hat, sich um einen neuen Parkplatz zu kümmern.

Du musst also zum einen das Abschleppen bezahlen, was bei Wohnwagen ein Happen ist und außerdem das Ticket für falsch parken zahlen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Die 880 Euronen waren nur fürs Abschleppen.

Die 180 Euronen sind Bußgeld und Bearbeitungsgebühren fürs Amt.

Beides hat miteinander nur wenig zu tun.

Und was die Straßenbauarbeiten angeht, nach derzeitiger Rechtsprechung hat man als Fahrzeuginhaber sich alle 3 bis 4 Tage drum zu kümmern, ob das Fahrzeug noch richtig steht oder sich die Vorschriftenlage vor Ort geändert haben mag - und entsprechend darauf zu reagieren.

Ich schätze mal, die 880€ waren die Gebühren des Abschleppunternehmens und die 180€ sind der Bußgeldbescheid der Gemeinde / Stadt.

Genau kannst nur Du das sagen.

Kann das Amt einfach eine Bearbeitungsgebühr verlangen,

Ja. Die Abschleppgebühr hat nichts mit dem Ordnungsgeld zu tun, was die Stadt/Gemeinde dir auferlegt

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht