Bundeswehr Grundausbildung 3 Monate

6 Antworten

mach dir mal keinen Kopf ... des wurde mir letzten Oktober auch gesagt bevor ich in die AGA bin ... was war, wir durften des erste Wochenende schon Heim aber ich bin geblieben weil ich für zwei Wochen gepackt hatte und kein bock auf Zug fahren hatte ... ah zum Thema packen ... nimm nicht zuviel mit an Klamotten bekommst ja alles gestellt und die ziviele Kleidung hast du dann eh nur noch am WE an xD Würde dir aber empfehlen mal ein Wochenende freiwillig da zu bleiben, du lernst die kameraden die auch da bleiben besser kennen und es ist ganz witzig :D Wo machst du den deine AGA und vorallem als was??? Jäger oder was anderes?? Wünsch dir auf jeden fall viel Spaß ich würde gerne nochmal die AGA machen :D

Habe grade meinen zweijährigen Dienst bei den Fallschirmjägern in Zweibrücken beendet. Bei uns durften die neuen Rekruten das erste Wochenende nicht nach hause, sonst in der AGA in der Regel immer. Ausser du bist zu Sonderdiensten wie GVD/Wache eingeteilt. Die Wochenenddienste sind aber für die Leute die die ganze Sache nicht ernst genung nehmen vorbehalten ;) nach der Grundausbildung (AGA = Allgemeine Grundausbildung) ist es zumindest bei Kampftruppen wie z.B. bei den Fallis so das du das ein oder andere WE im Feld verbringst, insbesondere auf Übungen.

Also, in der Regel nur das ertse Wochenende nicht. MfG


HernerEV 
Beitragsersteller
 27.02.2012, 20:46

Okay, danke für deine Antwort :)

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Habe von manchen Leuten gehört, dass sie die ersten vier Wochen nicht heim durften, Wiederum andere sagten, sie sind am zweiten Wochenende schon heimgefahren.

Kommt wohl auf die Kaserne an.

Rechne mal damit, dass du dableiben musst.


HernerEV 
Beitragsersteller
 27.02.2012, 18:16

Okay Danke :)

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Das ist nur dümmliche Panikmache, gegebenenfalls darfst Du nur am ersten Wochenende nicht nach Hause. Aber Du kannst Dich sicher telefonisch bei der zuständigen Kaserne erkundigen.


HernerEV 
Beitragsersteller
 27.02.2012, 18:25

Okii danke, werde ich mal machen

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Das war schon vor 30 Jahren nicht mehr so. Solange Du nicht Wache oder einen sonstigen Dienst hast, kannst Du nach Dienstschluss verschwinden.