Bundeswehr Gehalt Sonntag der erste des Monats?
Guten Tag,
ich habe folgende Frage und zwar bin ich seit dem 01.10.19 bei der Bundeswehr und befinde mich derzeit in der AGA (SaZ 12). Der 01.12 ist ein Sonntag und ich würde gerne wissen, ob ich noch Freitags dem 30.11 mit meinem Gehalt für den Dezember rechnen kann oder erst am 02.12 (Montags). Im Internet habe ich nachgelesen, dass das Gehalt immer am letzten Werktag des Monats auf dem Konto sein muss und der Samstag gilt ja auch ams Werktag, allerdings nicht bei Banken (Montags-Freitags). Bedanke mich im vorraus für eine Antwort.
8 Antworten
Das Geld ist immer vorher da. Also fällt der Zahltag auf den Samstag oder Sonntag, hast du dein Gehalt am Freitag.
Wäre der Freitag ein Feiertag, ist das Geld schon am Donnerstag auf dem Konto.
Wir kriegen am 29. Gehalt, da dies der letzte arbeitstag im monat ist.
Falls der 1. auf einen freien tag fällt, überweist die bw immer am letzten arbeitstag im monat
ob ich noch Freitags dem 30.11 mit meinem Gehalt für den Dezember rechnen kann
http://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__3.html
Gehaltszahlung für den Dezember erfolgt frühestens am 01.12.
Im Internet habe ich nachgelesen, dass das Gehalt immer am letzten Werktag des Monats auf dem Konto sein muss
Dies gilt weder für Beamte noch für Soldaten!
Nur darauf hat der Soldat keinen Anspruch!
Lies dir einfach mal den § 3 des BBesg Abs. 3 + 4 durch.
Darum geht's auch gar nicht. Trotzdem ist das Geld am Freitag drauf. Nur weil das kein Gesetz ist, heißt es nicht dass die Bundeskasse nicht trotzdem die Anweisung hat, das Gehalt bis zum letzten Werktag auszuzahlen, so siehts nämlich aus.
Da das öffentlicher Dienst ist, dürfte das Geld spätestens am letzten Arbeitstag (diesen Monat: Freitag) des Monats auf dem Konto sein.
Falsch: Beamte und Soldaten erhalten ihr Gehalt im Voraus, aber nicht vor dem 01.
Wie kommst Du denn darauf Barbarossa??? Kann mich nicht erinnern, jemals mein Geld a 1. bekommen zu haben. Es war immer vorher da.
Die Möglichkeit besteht, dass die Bezüge auch ein paar Tage früher überwiesen werden. Nur einen Anspruch darauf hast du nicht.
Maßgebend ist was im Gesetz steht und das Bundesbesoldungsgesetz gilt auch für Berufssoldaten und für Soldaten auf Zeit.
§ 1 BBesg
(1) Dieses Gesetz regelt die Besoldung der
3 Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.
§ 3 BBesg
(4) Die Dienstbezüge nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 werden monatlich im Voraus gezahlt. Die anderen Bezüge werden monatlich im Voraus gezahlt, soweit nichts Anderes bestimmt ist.
(5) Werden Bezüge nach dem Tag der Fälligkeit gezahlt, so besteht kein Anspruch auf Verzugszinsen.
Ich habe nichts davon geschrieben, daß die Besoldung für den Monat rückwirkend ausgezahlt wird.
In den Erlassen zur "Auszahlung der Besoldungsbezüge" des Bundes und der Länder wird festgelegt:
Die Dienstbezüge werden am letzten Werktag ausgezahlt, der dem Zeitabschnitt vorangeht, für den die Auszahlung bestimmt ist. Fällt der letzte Werktag auf einen Sonnabend, so tritt an seine Stelle der vorhergehende Freitag.
ergo: Auszahlung heute
ich zweifle ja gar nicht die Gesetze an, maßgebend für den Fragesteller ist aber, wann er sein Geld bekommt ;) und das ist heute und nicht am Montag.
Bei der Buchhaltung war die Bundeswehr immer ganz gut. Daher würde ich sagen, dass dein Gehalt spätestens Morgen auf dem Konto ist. Beste Grüße
Doch, das gilt es! Soldaten erhalten ihr Gehalt immer am letzten Werktag eines Monats, nämlich im Voraus für den Folgemonat!