Bundeswehr, Angabe von Sozialstunden?
Hallo zusammen,
ich (25) möchte gerne zur Bundeswehr in der Feldwebel Laufbahn.
Habe jetzt die Bewerbungsunterlagen vor mir liegen und bin über den Punkt mit vergangenen strafrechtlichen Themen gestoßen.
Ich hab mit 16 für ne blöde Aktion 10 Sozialstunden nach §45 Abs. 2 JGG bekommen.
Nach ewiger Recherche habe ich gelesen, dass Sachen aus dem Erziehungsregister mit Vollendung des 24. Lebensjahres gelöscht werden.
Ebenfalls habe ich teilweise gelesen, dass Einträge aus dem Erziehungsregister nicht angegeben werden müssen.
Jetzt meine Frage. Muss ich das angeben, dass ich die Sozialstunden hatte oder darf ich das weglassen ?
Möchte mich wirklich ungerne dafür erklären müssen.
3 Antworten
Nach ewiger Recherche habe ich gelesen, dass Sachen aus dem Erziehungsregister mit Vollendung des 24. Lebensjahres gelöscht werden.
Denkst du ernsthaft das der MAD bei deiner Überprüfung nach SÜG in das Erziehungsregister schaut? Sorry aber dafür braucht man keinen MAD, das kann auch der Pförtner im BAPersBw.
Gib es an und steh dazu. Das steht einem zukünftigen Feldwebel besser als zu versuchen es zu verschleiern. Jemand der versucht den einfachen Weg zu gehen und nicht zu seinen Taten stehet möchte ich im Einsatz nicht als Vorgesetzten haben.
stehe selbstbewusst zu deiner vergangenheit. alles gute
Einträge im Erziehungsregister stehen auch im Bundeszentralregister. Du bist also vorbestraft. Die Frage ist eindeutig und unmissverständlich. Ebenso kann es darauf nur eine Antwort geben: Eine ehrliche. Diese Bagatellstraftat wird m.M. nach kein Hindernis sein.
Verheimlichst du das, hast du zu deinen Angaben gelogen. Kommt das heraus, wirst du entlassen, auch später noch.