Bundeswehr, Angabe von Sozialstunden?

3 Antworten

Nach ewiger Recherche habe ich gelesen, dass Sachen aus dem Erziehungsregister mit Vollendung des 24. Lebensjahres gelöscht werden.

Denkst du ernsthaft das der MAD bei deiner Überprüfung nach SÜG in das Erziehungsregister schaut? Sorry aber dafür braucht man keinen MAD, das kann auch der Pförtner im BAPersBw.

Gib es an und steh dazu. Das steht einem zukünftigen Feldwebel besser als zu versuchen es zu verschleiern. Jemand der versucht den einfachen Weg zu gehen und nicht zu seinen Taten stehet möchte ich im Einsatz nicht als Vorgesetzten haben.

stehe selbstbewusst zu deiner vergangenheit. alles gute

Einträge im Erziehungsregister stehen auch im Bundeszentralregister. Du bist also vorbestraft. Die Frage ist eindeutig und unmissverständlich. Ebenso kann es darauf nur eine Antwort geben: Eine ehrliche. Diese Bagatellstraftat wird m.M. nach kein Hindernis sein.

Verheimlichst du das, hast du zu deinen Angaben gelogen. Kommt das heraus, wirst du entlassen, auch später noch.