Bundeswehr - Wie Groß muss man sein?

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Also, was ich von Wehrdienstberater und vom ZNwG gehört habe: Egal ob Mann oder Frau nich kleiner als 1,55m und nicht größer als 2,06m und der bmi muss über 19 (untergewicht) und unter 30 (stark übergewichtig) sein.


freixen  23.03.2012, 22:09

Das ist halb richtig. Bewerber ausserhalb dieser (von Dir genannten) Grenzen sind gesondert zu untersuchen. I.d.R. liegt dabei eine Krankheit vor, die gegen eine Verwendungsfähigkeit spricht.

Bsp.BMI: Ein BMI von über 27,5 führt zum Ausschluss für diverse Tätigkeiten. Ein BMI von über 30 heißt "untauglich", wenn dauerhaft keine Gewichtsreduktion zu erreichen ist.

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ImAnouk  24.03.2012, 06:30
@freixen

Ok co0L aber dann hab ichs wenigstens fast komplett richtig verstanden :)

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ali46 
Fragesteller
 26.03.2012, 22:52
@ImAnouk

danke leute für eure Informativen Antworten ! ;)

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die sind froh wenn sich überhaupt noch jemand bei denen meldet, und es kommt auch darauf in welche Abteilung du da gehst glaub ich


ali46 
Fragesteller
 22.03.2012, 21:39

is mir auch schon durchn kopf gegangen ... is kompliziert naja egal trotzdem danke für deine antwort

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DonDadda  22.03.2012, 22:05
@ali46

probiers auf jeden Fall, ich glaube das wird schon klar gehen, viel glück

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ali46 
Fragesteller
 23.03.2012, 08:09
@DonDadda

jo mach ich danke nochmals

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hartycat  23.03.2012, 12:52

Wenn du keine Ahnung hast, solltest du dir solche Kommentare verkneifen, denn es gibt genügend Bewerber und Bewerberinnen, dass man ein Auswahlverfahren macht, das wiederum sehr anspruchsvoll ist und jede Menge Absagen von Seiten der Bundeswehr auslöst.

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Soweit ich weiß, gibt es weder Größen- noch Gewichtsbeschränkung, um angenommen zu werden. Es kann jedoch sein, dass Deine "Verwendungsfähigkeit" eingeschränkt wird - z.B gibt es für das Wachbattaillon die Beschränkung auf eine Größe von 179 cm bis 195 (sollen ja alle schön gleich aussehen).

Ob jetzt ein 2,06m/200kg-Mann Spaß im UBoot oder im Panzer hat, weiß ich nicht. Jedoch ist mir keine Vorschrift bekannt, die das verbieten würde.


ali46 
Fragesteller
 22.03.2012, 21:37

oke danke

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hartycat  23.03.2012, 12:49

Natürlich gibt es Mindest- und Höchstgrenzen genauso wie bei der Polizei.

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freixen  23.03.2012, 22:50

Ergänzung: Die "Zentrale Dienstvorschrift 46/1 (Musterungsverordnung)" regelt diese Anforderungen.

Anlage 3.2/2 regelt die Körpergröße. Demnach erhält jemand die Ziffer VI (untauglich), wenn

Körperlänge < 155 cm.

Körperlänge ≥ 206 cm.

Anlage 3.2/3 regelt BMI, demnach erhält jemand Ziffer VI (untauglich), wenn

BMI ≥ 35,00.

BMI ≥ 30,00 nach 24 Monaten erfolgloser Gewichtsreduktion.

BMI < 19,00 und/oder Körpergewicht < 50 kg, soweit Gewichtszunahme nicht zu erwarten ist. BMI ≥ 35,00.

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ali46 
Fragesteller
 26.03.2012, 22:52
@freixen

danke für deine Antwort

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Hey Es kann, muss aber nicht, sein wenn deine maße net stimmen das du ausgemusterst wirst aber nur vill.


ali46 
Fragesteller
 22.03.2012, 21:38

danke

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Mindestgrösse ist 155cm und ein BMI zwischen 19 und 30