Wiedereinsteller Bundeswehr (widerruf)

3 Antworten

Man sollte sich vorher überlegen, was man machen will.


Fiat88 
Beitragsersteller
 09.07.2011, 20:40

Das ist mir schon klar!!! Aber so eine Antwort kann man sich sparen!!

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Wenn du sechs Monate Probezeit hast (was eigentlich nur für den Freiwilligen Wehrdienst gilt), kannst du natürlich kündigen. Ansonsten frag mal den Sozialberaten beim Bundeswehrdienstleistungszentrum (Adresse am schwarzen Brett)

Schau in deinen "Arbeitsvertrag".