Wiedereinsteller Bundeswehr (widerruf)
Hi Leute,
ich war von 06-08 in der Bundeswehr und habe mich im Oktober 2010 nochmal beworben, und wurde auch genommen. Meine erste Dienst Woche habe ich schon hinter mir wurde am 04.07.2011 wieder eingestellt. (SaZ 08) Nun meine Frage kann ich das Widerrufen? In einer Belehrung von der Bundeswehr steht , das ich 6 Monate Probezeit habe und noch kein SaZ bin erst nach den 6 Monaten. drunter steht : das ich nach meiner Ernennung zum Soldaten auf Zeit das ganze nicht mehr widerrufen kann. Ich bin mir jetzt nicht sicher ob ich das ganze in den 6 Monaten Probezeit noch abbrechen kann oder nicht!! vll könnt ihr mir ja helfen?!
MfG fiat
3 Antworten
Man sollte sich vorher überlegen, was man machen will.
Das ist mir schon klar!!! Aber so eine Antwort kann man sich sparen!!
Wenn du sechs Monate Probezeit hast (was eigentlich nur für den Freiwilligen Wehrdienst gilt), kannst du natürlich kündigen. Ansonsten frag mal den Sozialberaten beim Bundeswehrdienstleistungszentrum (Adresse am schwarzen Brett)
Schau in deinen "Arbeitsvertrag".