Bundestag einfach dazwischen reden (erlaubt)?

4 Antworten

Auszug aus der Geschäftsordnung des Bundestages:

§ 27 Worterteilung und Wortmeldung

(1)  Ein Mitglied des Bundestages darf nur sprechen, wenn ihm der Präsident das Wort erteilt hat. Will der Präsident selbst sich als Redner an der Aussprache beteiligen, so hat er während dieser Zeit den Vorsitz abzugeben. Mitglieder des Bundestages, die zur Sache sprechen wollen, haben sich in der Regel bei dem Schriftführer, der die Rednerliste führt, zum Wort zu melden. Zur Geschäftsordnung und zur Abgabe von Erklärungen können Wortmeldungen durch Zuruf erfolgen.

(2)  Für Zwischenfragen an den Redner und für in der Aussprache über einen Verhandlungsgegenstand melden sich die Mitglieder des Bundestages über die Saalmikrofone zum Wort. Zwischenfragen und Zwischenbemerkungen, die kurz und präzise sein müssen, dürfen erst gestellt werden, wenn der Redner sie auf eine entsprechende Frage des Präsidenten zuläßt. Im Anschluß an einen Debattenbeitrag kann der Präsident das Wort zu einer Zwischenbemerkung von höchstens drei Minuten erteilen; der Redner darf hierauf noch einmal antworten.

In der Geschäftsordnung des Bundestages. Es ist also kein Gesetz sondern eher sowas wie eine Vereinssatzung.

Ich glaube laut der ist es nicht explizit verboten, um den demokratischen Alltag lebhafter zu machen, aber ab einer bestimmten Größenordnung kann es durchaus sanktioniert werden. Das entscheidet in diesen Fall der amtierende Bundestagspräsident und bei manchen Fällen im Nachgang der Ältestenrat.

Das darf man. Derjenige hat ja kein Mikrophon. So hört man das nicht so deutlich wie den Redner.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Darf man nicht, wird aber trotzdem regelmäßig beobachtet.