Bürgschaft?

4 Antworten

Von Experte notting bestätigt
Meine Frage wäre, ob dies trotzdem klappen könnte?

Unwahrscheinlich.

Eine Bürgschaft funktioniert im wesentlichen so: Der Vermieter ist sich nicht sicher, ob du ausreichend liquide bist und möchte deswegen mit dem Bürgen einen Dritten, den er heranziehen kann, wenn DU nicht ausreichend liquide sein solltest.

Also nach dem Motto 'wenn X nicht zahlen kann, dann kann Y zahlen'.

Nun KÖNNEN deine Eltern aber in dem Falle wohl nicht zahlen. Die haben Bürgergeld. Selbst wenn du ausfallen solltest und der Vermieter einen Zugriff auf die Eltern als Bürgen hätte ist die Wahrscheinlichkeit quasi nicht vorhanden, dass da was zu holen bzw. notfalls eben einzuklagen und zu vollstrecken ist, für ihn.

Der Gläubiger muss den Bürgen ja auch akzeptieren. Und da würde ich mir alsd Gläubiger schon denken 'das sichert meine Forderung nun nicht zusätzlich ab'.

Ich sage nicht, dass der Mietvertrag nicht funktionieren wird, eventuell hat der Vermieter ja ein einsehen (warum auch immer). Aber eine Bürgschaft mit Sozialhilfeempfängern als Bürgen ist m.E. 'quasi wertlos' und erfüllt nicht den Zweck der Sicherung,. den man sich da erhofft.

Ein Bürge soll dafür einstehen, dass evtl. Mietausfälle von ihm übernommen werden. Wenn deine Eltern arbeitslos sind und Bürgergeld beziehen, wird der Vermieter das vermutlich nicht akzeptieren.

Deine Eltern müssen mindestens dazu in der Lage sein ihren eigenen Unterhalt ohne Unterstützung aufzubringen. Heißt wenn deine Eltern Sozialleistungen empfangen, dann sind sie als Bürger nicht geeignet, da sie im Fall auch nicht finanziell für deine Wohnung einstehen können.

Kannst du versuchen, aber klappt wohl eher nicht.

Ansonsten kann womöglich eine Bank eine Bürgschaft übernehmen.