Bürgergeld während Umzug?
Hallo ihr, ich habe mal eine bestimmte Frage zum Thema Bürgergeld.
ich beende Ende des Jahres mein Studium und warte auf einen Platz im Referendariat (ca. In 6 Monaten nach Beendigung des Studiums)
In der Zeit würde ich gerne Bürgergeld beantragen. Für mein Studium bin ich ca. 300 km von meinem „Zuhause“ weggezogen (in eine kleine 1-Zimmerwohnung) und würde Ende des Jahres gerne in eine neue Wohnung ziehen.(Wieder zurück in Richtung meiner Familie)
Nun zur Frage: ist es schlau den Bürgergeld Antrag zu stellen, wenn ich noch in der alten Wohnung lebe? Kosten ca. 550€ warm oder könnte ich Probleme wegen einem unnötigen Umzug bekommen? Vor allem da die Wohnungen in meinem Wunschort eher bei 650-700€ liegen.
Ich habe auch etwas von der Karenzzeit gelesen, ich weiß nur nicht ob diese greift wenn man umzieht. Sollte ich stattdessen die alte Wohnung kündigen, einen neuen Mietvertrag unterzeichnen und damit dann den Antrag fürs Bürgergeld stellen? Oder gar erst den Bürgergeldantrag stellen, wenn ich schon die neue Wohnung bezogen habe?
wäre euch dankbar für eure Hilfe :)
3 Antworten
Das Jobcenter übernimmt die Kosten für den Umzug, wenn der Umzug begründet ist und rechtzeitig ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt wurde, schreibt der Verein für soziales Leben e.V. auf seiner Website. Hierbei gibt es bestimmte Vorgaben des Jobcenters, an die man sich halten muss, um Leistungsminderungen zu vermeiden. Diese sollten vorab beim zuständigen Jobcenter erfragt werden. Zudem muss das Jobcenter über die neue Adresse informiert werden, um die Erreichbarkeit zu gewährleisten.
Wenn du also Geld für den Umzug benötigst, dann musst du das Amt vorher informieren. Ansonsten kannst du umziehen, wenn es den Leistungen entspricht.
Für die Zeit zwischen Studium und Refrendariat kannst Du Bürgergeld beantragen, sofern Du während dieser Zeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Immatrikuliert sein solltest Du während dieser Zeit tunlichst nicht.
In Deutschland herrscht Freizügigkeit.
Das heißt, du kannst hinziehen wohin du willst, ohne das vom Jobcenter genehmigen zu lassen.
Sofern die Wohnung in deiner neuen Gegend dem entspricht, was das Amt übernimmt, kein Problem.
Aber du hast ja noch genug Zeit, dir n Job zu suchen, dann hat sich das Problem eh erledigt
Danke für die Antwort. Ich habe mich da vielleicht doof ausgedrückt, ich fange ab dem 01.06. eine Referenderiatsstelle an. Ich wollte nur die Zeit bis dahin mit dem Bürgergeld überbrücken.