Bürgergeld beziehen und steuern absetzen als Selbstständiger?
Hallo Freunde
Ich kann ein Antrag für das Bürgergeld stellen und als Grundsicherung für mein Einzelunternehmen erhalten. Meine Ausgaben liegen bei ca. 500 Euro. Mein Verdienst netto beträgt aktuell knapp 1000 Euro. Ich arbeite alleine und hab keine Schulden. Meine Schufa ist auch in Ordnung. Meine Frage ist nun,
- wenn ich Bürgergeld beziehe, kann ich trotzdem weiterhin meine Steuern von der Rechnung absetzen?
- sobald ich das Bürgergeld absetze (nach 12 Monaten) kann ich mir ein Auto über 15k Autowert kaufen?
Ich freue mich über einige hilfreiche Antworten. Besten Dank an der Stelle
2 Antworten
Hallo mox,
Deine Selbständigkeit und Bürgergeld sind zwei Paar Schuhe, also es ändert sich nichts wie ohne Bürgergeld. 😊🙏
Du musst am Ende des Jahres Deine EÜR erstellen, und diese ans Finanzamt übermitteln. Die Enthält Umsatz minus Kosten = Gewinn
Danach erstellst Du die Einkommensteuererklärung wo Du in der Anlage G den Gewinn einträgst den Du in der EÜR ermittelt hast. Wenn Du 12 Monate je 1000 EUR Umsatz hattest und 500 Kosten sind das also 6000 Jahresgewinn.
Da Du auf die 6000 im Jahr 2024 keinen Cent Steuern gezahlt hast, wirst Du in der Erklärung nachzahlen müssen. Wie viel hängt von Deinen Gesamt-Einnahmen ab.
Hier kannst Du es Dir ausrechnen lassen, trage die Gesamtsumme aller Deine Einkünfte hier ein: (Selbstständigkeit, Angestelltenverhältnisse, sonstiges)
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml
Wenn Du keinen anderen Einnahmen hattest, zahlst Du 0 EUR Steuer, weil Du so in Summe unter 10.000 hattest. 😊
Notwendige nachweisbare berufsbedingte Aufwendungen für deine Selbstständigkeit kannst Du natürlich entsprechend beim Jobcenter absetzen.
Dazu stehen dir auch noch Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll zu, die vom Bruttoeinkommen berechnet und dann vom Gewinn theoretisch in Abzug gebracht werden.
Das ergibt dann dein voraussichtliches anrechenbares Nettoeinkommen, aber als selbständiger musst Du ohnehin die Anlage EKS - ausfüllen und das voraussichtliche Einkommen für die nächsten 6 Monate einschätzen.
Danach wird dann eine mögliche Aufstockung berechnet.
Die Anlage EKS - findest Du auch im Internet zum Ausdrucken.
Was Du dir kaufst oder außerhalb des Leistungsbezugs anschafft ist dem Jobcenter egal, da ist man keinen Rechenschaft schuldig.
Wenn Du zu Unrecht Leistungen bezogen hast, weil Du mehr anrechenbares Einkommen als bei der Berechnung deines vorläufigen Bedarfs bekommen hast, dann muss diese natürlich ans Jobcenter erstattet werden.
Wärst Du weiterhin im Leistungsbezug, wäre auch eine Verrechnung mit laufenden Leistungen denkbar.
Würdest Du eine Steuererstattung im Leistungsbezug erhalten, würde diese auch nach den SGB - ll Verordnungen auf deinen Bedarf angerechnet.
Okay aber hab ich dann noch was mit dem Finanzamt zutun oder eher unwahrscheinlich wenn ich Bürgergeld beziehe ? 😀