Bürgen Ehepartner in jedem Fall für einander?

3 Antworten

Ein Ehegatte haftet kraft Gesetzes nicht für die Schulden des anderen Ehegatten, und zwar auch dann nicht, wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben.

https://www.steuertipps.de/eltern-familie-ehe/ehe-und-nichteheliche-lebensgemeinschaft-die-groessten-irrtuemer

Das Einkommen des anderen musst du dir im Rahmen der Sozialhilfe natürlich anrechnen lassen, schließlich ist die Ehe eine Gemeinschaft und wieso sollte der Staat dann einspringen? Ist es nicht sogar normal, dass mit Kindern usw. lediglich ein Einkommen vorhanden ist?

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Aber mit einem hast du natürlich auch recht, am Schluss muss man gegenrechnen.

Abgesehen von körperlichen Auswirkungen und psychischen Beeinträchtigungen sind viele am Ende finanziell ruiniert. Das Vermögen ist mindestens zur Hälfte weg. Und was davon übrig geblieben ist, wurde verstritten und für Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten verbraucht.

https://www.dreske.de/media/pdf/90/21/4c/9783406654299_LP.pdf


WilliamDeWorde 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 14:12

Der Link ist ja interessant, aber wie du auf Sozialhilfe kommst, verstehe ich nicht. So lange der Verdiener ordentliches Geld verdient, passiert doch nichts mit Sozialhilfe ...

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Eckengucker  19.08.2024, 14:14
@WilliamDeWorde

die zweite Person, du hast den Begriff Bürgergeld benutzt nicht ich. Das liest sich wie eine Beschwerde darüber, warum die Schulden/der Verlust des Ehepartners nicht sozialisiert werden.

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WilliamDeWorde 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 14:18
@Eckengucker

Ich habe den Begriff nix Bürgergeld! verwendet. Das dürfte ein Unterschied sein.

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Deine Frage ist ein Beleg für meine Theorie, dass ein Mann immer nur eine Frau heiraten sollte, die ein ähnlich hohes und sicheres Einkommen hat. Ich hatte das Glück, seit 40 Jahren eine immer voll berufstätige Partnerin an meiner Seite zu haben.

Es sei denn, der Mann verdient soviel, dass es egal ist. Anderenfalls dürfte der Alleinverdiener häufig der Gekniffene sein; allein schon wegen des deutschen Unterhaltsrechtes.

Die Frage lautet: Kann man durch Heirat ruiniert werden? Ich kenne z.B. einen Fall, wo der Traumpartner spielsüchtig ist und alle greifen sich an den Kopf ...

Das mag jeder für sich selbst beurteilen und hat nicht unbedingt mit Geld zu tun...

Bis auf wenige endliche Fälle der Besorgung alltäglicher Geschäfte (§ 1357 BGB) sind Ehepartner NICHT haftbar.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB