Bügeleisen Hygieneartikel?
Bitte um Rat? Eine Person hat letzte Woche ein Bügeleisen gekauft und nach einmal bügeln ist diese Person nicht mit der Leistung zufrieden. Hat heute versucht es wieder zurück zugeben, mir wurde gesagt: ein Bügeleisen wäre ein Hygieneartikel und kann nicht zurück genommen werden.
Entäuschung pur, denn diese person möchte kein Bügeleisen besitzen mit dem sie unzufrieden ist.
Danke im voraus,
Jan.
2 Antworten
Hygiene Artikel,
Da gibt es doch dieses Topfsymbol mit halboffenem Deckel wo meist kaum lesbar die Haltbarkeit drinsteht. Beim Bügeleisen hab ich das noch nie gesehen.....
Und im Laden sagt der Inhaber ja ob er zurücknimmt oder nicht. Halt Kulanz
Würde ich als Kunde sagen.
Seit wann ist ein Bügeleisen ein Hygieneartikel??
Es kommt ganz darauf an, wo die Person das Bügeleisen gekauft hat. Wurde es im Internet bestellt, dann hat die Person das Recht, dieses Bügeleisen innerhalb von 14 Tagen wieder zurückzusenden und ihr Geld zurück zu bekommen. Dieses gesetzliche Recht besteht immer bei Käufen im Internet, über Kataloge etc.
Wurde das Teil im Laden gekauft, dann gibt es kein Umtausch- oder Rückgaberecht, wenn kein tatsächlicher Mangel vorliegt. (nur weil es nicht gefällt oder nicht so gut oder leicht bügelt wie erhofft, ist es nicht mangelhaft).
Hier wäre der Käufer auf die Kulanz des Ladengeschäftes angewiesen.
Der Sachverhalt ist der gleiche. Ist es verboten die Frage zu kopieren ?
Natürlich wäre es bei Nichtgefallen eine Kulanzleistung das Gerät zurück zu nehmen (Gerät wurde im stationären Handel erworben). Aber es geht sich jetzt darum, dass mir im allgemeinen gesagt wurde: Bügeleisen=Hygieneartikel=kein Umtausch. Im BGB steht ein Hygieneartikel muss eindeutig mit einer speziellen Verpackung und/oder enem Siegel gekennzeichnet sein. Ist bei Bügeleisen ja nicht der Fall(?).