Brustvergrößerung, Folgekostenversicherung?
Hallo und zwar habe ich in 2 Wochen eine Brustvergrößerung und bin jetzt auf eine Folgekostenversicherung gestoßen. Da ich alleinverdiener bin habe ich etwas Sorgen sollte ein zweiter Eingriff nötig sein , das ich das finanziell nicht stemmen kann. Hat jemand Erfahrung mit so einer Versicherung gemacht?
LG
2 Antworten
Ich habe von so einer Versicherung noch nie gehört und wäre auch äußerst vorsichtig. Lies die Bedingungen ganz genau durch! Möglicherweise werden für die Deckung von Folgekosten so große Einschränkungen/Voraussetzungen gemacht, dass sich die Versicherung in jedem Fall herausreden kann. Die Beweislast liegt übrigens bei dir. Du könntest in Beweisnot geraten. Und selbst, wenn du ein medizinisches Sachverständigengutachten vorlegst, kann die Versicherung Gegengutachten präsentieren. Ein Gerichtsverfahren könnte Jahrzehnte dauern, der Ausang ist offen und wenn du verlierst, müßtest DU alle Verfahrenskosten (Gerichtsgebühren, Rechtsanwälte, Zeugen, Sachverständige usw). bezahlen. Das kann richtig teuer werden.
Für die Versicherung wären beispielsweise die fachspezifischen Qualifikationen des Chirurgen wichtig, das Land - Operationen im Ausland wären mit Sicherheit nicht gedeckt, usw., um nur zwei Beispiele zu geben.
Der Chirurg haftet für seine Arbeit. Du kannst ihn verklagen.
Wenn du die OP im Ausland machen läßt, weil es billiger ist, dann berücksichtige bitte, dass viele Ärzte nicht die entsprechenden Qualifikationen haben, dass Hygienevorgaben nicht unseren deutschen Vorschriften entsprechen müssen, dass das ausländische Recht gilt, was für enorme Probleme sorgt, wenn du jemanden im Ausland verklagen willst usw.
Frage deinen Chirurgen, wie viele OPs er schon durchgeführt hat. Er sollte die Qalifikation "ästhetischer und plastischer Chirurg" haben und sich nicht nur einfach "Schönheitschirurg" nennen.
Ich hatte keine Versicherung. OP verlief aber gut (250ml beidseitig).
Wenn der Chirug murkst und nochmal ran muss zum nachbessern oder weils Komplikationen.. kostet dich das nicht, er ist haftbar