Bruder zahlt keine Miete, kann das vom Erbe abgezogen werden?

Spikeman197  10.02.2021, 19:11

Zahlst Du die Miete an Deine Eltern?

fireandwind 
Beitragsersteller
 10.02.2021, 19:12

Ich wohne in einer anderen Ortschaft.

6 Antworten

Nein.

Es war deine Entscheidung auszuziehen.

Es ist die Entscheidung deiner Mutter, den anderen Sohn mietfrei im Haus wohnen zu lassen


kugel  10.02.2021, 19:17

Achja... Erbe gibt's erst dann, wenn die Mutter stirbt.

Falls sie ein Testament verfasst, kann sie dich auch nur mit dem Pflichtteil berücksichtigen

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Mein großer Bruder wohnt auch schon eine Ewigkeit im Haus meiner Eltern. Er zahlt nur 100€ Nebenkosten sonst nichts.

Mir ist das völlig egal, denn er hat ja sowieso nur 1.000€ netto im Monat zur Verfügung und ist arbeitsunfähig.

Warum sollte mich das stören? Ich habe 3 Jahre in Miete gewohnt und mir dann ein Haus gekauft. Demnach lebe ich viel besser als er, da ich es mir leisten konnte.

Ich finde auch, wer zu Hause mietfrei wohnen kann sollte es so lange ausnutzen wie er kann. Ich war auch noch mit 26 zu Hause und habe keine Miete gezahlt.

Mit dem Erbe hat das rein gar nichts zu tun. Das bleibt unberücksichtigt. Es ist allein die Sache der Eltern Miete zu verlangen oder auch nicht.

Warum zahlst Du auch 150.000€ Miete? In der Zeit hättest Du gut eine Wohnung ab zahlen können und hättest eine fette Wertsteigerung. Denk mal darüber nach.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

fireandwind 
Beitragsersteller
 10.02.2021, 19:26

Das war so nicht geplant. Ich bin Alleinerziehend und bekomme keinen Kredit. Deshalb seit 30 Jahren in Miete.

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albatroz1102  10.02.2021, 19:28
@fireandwind

Dann verdienst Du zu wenig. Dann freu Dich daß Du von Deinen Eltern Deine Ruhe hast.

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Wenn Deine Mutter keine Miete von ihm haben wollte dann kannst Du jetzt als Erbe nicht rückwirkend eine von ihm fordern,und diese wäre auch nur für 3 Jahre rückwirkend einzufordern wenn es zuläsig wäre.

Nein.

DU kannst gar nichts abziehen.

Es ist die Entscheidung deiner Mutter.

Ausserdem weisst du nicht einmal, ob du überhaupt mehr als den Pflichteil erbst...

laienhaft formuliert: ja, abe r berede dies mit einem Fachanwalt