Bremse von Gespann

2 Antworten

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Die neuen fertigen Gespanne haben das wohl. Wenn der Beiwagen serienmäßig "ungebremst" ist, dann wird er auch so eingetragen.


Josefiene 
Beitragsersteller
 23.11.2013, 19:25

Der Beiwagen hat eine Trommelbremse, bei der der Seilzug fehlt. (Velorex-Beiwagen Baujahr 1982). Vorrichtung für Bremse ist also vorhanden,nur nicht angeschlossen. Jetzt nochmal die Frage: Muss sie, wenn ich zum TÜV fahre angeschlossen sein? Ich frage, weil es ja auch ungebremste Beiwagen gibt.

Danke für deine Antwort ! L.G. Josefiene

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janfred1401  23.11.2013, 20:24
@Josefiene

Na ja, er hat eine Bremse, dann muss sie unbedingt auch angeschlossen werden.

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Josefiene 
Beitragsersteller
 23.11.2013, 20:37
@janfred1401

Bist du dir da ganz sicher oder sollte ich vorsichtshalber beim TÜV nachfragen. Der Vorbesitzer des Gespanns sagte: er kam immer so durch den TÜV.Möchte mir dir Arbeit mit der Bremse nicht unnötig machen.

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janfred1401  24.11.2013, 21:23
@Josefiene

Natürlich kannst du beim TÜV erstmal fragen. Das kostet dich einen Anruf. Wenn es positiv ist, lass dir aber unbedingt den Namen von dem geben, der dir das zugesagt hat.

Ich bin nämlich der Meinung, das alle Teile die am Motorrad, und natürlich auch am Beiwagen, funktionieren müssen.

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Josefiene 
Beitragsersteller
 24.11.2013, 21:35
@janfred1401

Danke dir für deine Antworten ! Werde mich beim TÜV schlau machen.

L.G. Josefiene

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Abahatchi  15.12.2013, 17:39
@janfred1401

Na ja, er hat eine Bremse, dann muss sie unbedingt auch angeschlossen werden.

nur, wenn der Beiwagen auch schon so mit seinen Zulassungspapieren ausgeliefert wurde. Es gibt ja Ersatzräder von Nachfolgemodellen, bei denen die alten eben ohne Bremse waren. Dann wäre halt nur ein Rad angebaut, welches noch eine Backe auf der Nabe hat. Daß dies so passierte, also, daß vorher ein Rad ohne Bremse drinnen war und es sich nur um ein Ersatzrad handelt ist sehr unwahrscheinlich.

Daher, in die Papiere schauen oder am Beiwagen die Seriennummer raussuchen und einfach mal an den Hersteller wenden.

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NEIN! das ist NUR DANN erforderlich, wenn das gespann werksseitig mit einer solchen bremse ausgerüstet ist. als ich mein letztes MZ-gespann kaufte, wußte ich schon vom vorigen her, dass ddie serienmäßig vorgesehene SW-bremse eine sehr ausfallträchtige konstruktion war, die "tüvmäßig" kaum korrekt zum funktionieren zu bringen war. deshalb baute ich SÄMTLICHE bremsteile am seitenwagen restlos ab und bekam meine gültige plakette: was am fahrzeug nicht dran ist, muß auch nicht funtionieren.


janfred1401  21.03.2014, 12:52

Genau das, war ja auch mein statement: was dran ist muss funktionieren. Was nicht dran ist braucht ergo auch nicht zu funktionieren. Ob der TüV dann das Seitenwagenrad mit Bremstrommel aber ohne jeden Bremszüge akzeptiert, ist sicher auch von TüV zu TüV verschieden.

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