Braucht man für eine kumulative Habilitation auch mindestens ein magna cum laude in der Promotion (Medizin)?
Häufig wird ja in den einzelnen Habilitationsordnungen geschrieben man bräuchte eine qualifizierte (sprich magna oder summa cum laude) Promotion um als Habilitand angenommen zu werden. Gilt das auch für Sammelhabilitationen, wo ja quasi schon automatisch nachgewiesen wird, dass man wissenschaftlich arbeiten kann, da man sowieso zahlreiche Veröffentlichungen nachweisen muss?
Ich schreibe gerade meine Dissertation und versuche meine zukünftigen Perspektiven einzuschätzen.
Vielen Dank!
1 Antwort
Also, wenn du nach deiner Dissertation, in die Forschung gehst und etwas entdeckst und darüber eine Schrift verfasst, kannst du diese als Habilitationsschrift einreichen.
Das hat gar nichts mit der Note deiner Dissertation zu tun, sondern nur mit deiner wissenschaftlichen Leistung
Ja durch aus.
Aber so dick muss der Fisch nicht sein.
Wenn du dich in deiner Forschung auf ein Orchideengebiet konzentrierst sollte es sogar schneller gehen, da eine kumultative Habilitation auch Forschung erfordert
Da müsste ich aber nen dicken Fisch an Land ziehen ;) Wäre es aber nicht, wie in der Frage beschrieben, über eine kumulative Habilitation möglich?