Braucht man bei der Polizei bei autistisch veranlagten Verdächtigen ganz andere Verhörmethoden, um etwas aus ihnen heraus zu bekommen?


18.07.2024, 17:28

Der Hintergrund der Frage ist: wenn der Beamte nicht hinsichtlich der Besonderheiten von autistischen Menschen geschult ist, könnte er Gefahr laufen dass seine zu direkte Fragetechnik dazu führt dass der autistische Mensch sich verschließt und gerade auch Tatsachen die ihn entlasten unerwähnt bleiben.

Es geht um einen angemessenen Umgang mit autistisch veranlagten Menschen, um nichts sonst.

2 Antworten

Ein Verdächtiger hat das RECHT etwas zu sagen. Die Polizei stützt sich grundsätzlich auf Beweise und benötigt nicht ein Geständnis des Verdächtigen. Wenn der TV mit Autismus also nicht gesprächig ist, soll sein Anwalt das regeln.

Wenn jemand nichts sagt, dann sagt er nichts. Und stellt man eine Beeinträchtigung fest, wählt man nicht "andere" Vernehmungsmethoden (welche sollen das überhaupt sein? Siehe 136a StPO) sondern bricht ab. Wenn es um eine "dicke" Sache geht, wird sowieso Videotechnik zur Aufzeichnung eingesetzt, daher verstehe ich den Hintergrund der Frage nicht.


verdraait 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 17:27

Der Hintergrund der Frage ist: wenn der Beamte nicht hinsichtlich der Besonderheiten von autistischen Menschen geschult ist, könnte er Gefahr laufen dass seine zu direkte Fragetechnik dazu führt dass der autistische Mensch sich verschließt und gerade auch Tatsachen die ihn entlasten unerwähnt bleiben.

Es geht um einen angemessenen Umgang mit autistisch veranlagten Menschen, um nichts sonst.

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