Braucht ein Lokführer auch ein Autoführerschein?
7 Antworten
Kurze Antwort: Nein! Man darf allerdings nach abgeschlossener Ausbildung erst mit 18 Jahren rangieren und mit 20 Jahren auf die Strecke. Es gibt übrigens einige Lokführer, die keinen Auto-Führerschein besitzen.
Kurz und knapp auf den Punkt gebracht. Genau das wollte ich wissen. Danke.
Nicht unbedingt. Aber wer morgens den ersten oder nachts den letzten Zug fährt, muss ja irgendwie zum Depot oder nach Hause kommen. Nicht immer ist das mit dem Fahrrad sinnvoll realisierbar.
Falls ja, würde es wohl hier stehen: https://www.gesetze-im-internet.de/tfv/BJNR070510011.html
Was hat die tfv mit den einstellungskriterien der Bahn zutun?
Er fragt ja nicht nach den Einstellungskriterien eines EVU, sondern generell.
Zumindest lese ich dir Frage so.
Bei der Straßenbahn, Ja.
Auf Haupt- und Nebenbahnen soweit ich weiß noch nicht.
Auf Privat- oder Werksbahnen kommt es auf die Strecke drauf an. Sobald man mit dem Straßenverkehr in Verbindung kommt, Ja (Ausgenommen Bahnübergänge)
Wie es aktuell mit dem "Straßenverkehr ist, weis ich nicht. Ich kann mich aber an Straßenbahnfahrer und auch Lokführer erinnern, die trotz Führerscheinentzug wg Trunkenheit weiter als Triebfahrzeugführer im Dienst bleiben durften. Wenn jedoch die Trunkenheitsfahrt unmittelbar nach dem Dienst erfolgte, durfte der Typ auch keine Lok mehr fahren. Beim 2. Mal Trunkenheit ist es mit dem Lokfahren für immer vorbei.
Die Bahn wollte es ändern, weil Lokführer aus dem Ausland häufig keinen PKW Führerschein hatten.
Auch Polizisten haben gelegendlich keinen Führerschein, obwohl sie Streifenwagen fahren.
Was hat die tfv mit den einstellungskriterien der Bahn zutun?