Braucht der RDH in Bayern die Praktika?
Ich bin Verwirrt! Ich bin jetzt gleich mit dem Fachlehrgang Rettungsdienst fertig und meinte damit meinen RDH zu haben, jetzt steht aber online alles mögliche, von "RDH ist die 160UE Theorieausbildung", andere meinen der Praktikumteil gehört dazu.
Dann wäre der einzige Unterschied zwischen RDH und RS ja der Abschlusslehrgang, und man wäre ohne Urkunde einfach nach den Praktika fertig, was mir beides sehr komisch vorkommt, würde es nicht mehr Sinn machen, jemandem nach 160UE Ausbildung und Prüfung eine erhöhte Qualifikation zu geben als jemandem, dem nur noch 40UE fehlen um RS zu werden? Und, als ob in Deutschland irgendetwas ohne Zettel geht, wie säh dann das RDH zertifikat aus, wenn man das erst nach den Praktika kriegt?
Ich hab bissl durchs BayRDG und BayRettSanV geschaut, aber da steht nichts dazu drinnen. Auch komisch.
2 Antworten
Hi,
das Grundproblem ist: die Qualifikation zum Rettungshelfer wird - wenn überhaupt - landesrechtlich geregelt. Auf Bundesebene gibt es hierfür schlichtweg keine Empfehlungen, wie es beim Rettungssanitäter der Fall ist.
Wenn ein Bundesland keine entsprechenden Regelungen tritt - wie es in Bayern der Fall ist - liegt es mehr oder minder im Ermessen der ausbildenden Organisationen, was ein Rettungshelfer "braucht".
Dann wäre der einzige Unterschied zwischen RDH und RS ja der Abschlusslehrgang
Aus der Praxis: genau darin liegt auch zu großen Teilen der Unterschied - die meisten Rettungshelfer sind schlicht und ergreifend "ungeprüfte" Rettungssanitäter. Oder eben die Kandidaten, die durchgefallen sind.
Reine Rettungshelfer, die nur die entsprechende Ausbildung absolviert haben, sind vergleichsweise selten.
Und, als ob in Deutschland irgendetwas ohne Zettel geht, wie säh dann das RDH zertifikat aus, wenn man das erst nach den Praktika kriegt?
Sofern es keine landesrechtliche Regelung gibt, wird nach abgeschlossenen Fachlehrgang und Nachweis der Praktika i.d.R. eine Bescheinigung seitens der Rettungsdienstschule ausgestellt.
Ich hab bissl durchs BayRDG und BayRettSanV geschaut, aber da steht nichts dazu drinnen. Auch komisch.
Ich finde es nicht besonders merkwürdig: die Qualifikation zum Rettungshelfer ist im bayrischen Rettungsdienst schlicht nicht vorhanden - die typische Position als Fahrer eines KTW ist hier die "geeignete Person".
Nachdem der RH nirgendwo gefordert wird, gibt es seitens des Gesetzgebers auch schlichtweg keine Notwendigkeit, die Qualifikation irgendwo zu definieren.
Fazit
In einer der wenigen Quellen, die sich tatsächlich mit der Qualifikation zum RH in Bayern befasst, werden auch Praktika genannt - jeweils 80 Stunden in Klinik und Rettungswache nach abgeschlossenen Fachlehrgang,
Damit entspräche die Qualifikation dem üblichen "320 Stunden-Standard" für Rettungshelfer.
LG
Also quasi fazit heißt nach bestandener Prüfung am 29. zählt was auf meinem Zettel steht, aber höchstwahrscheinlich kein RDH.
Naja, streng genommen zählt das, was die jeweilige (rettungsdienstbetreibende) Gliederung dazu sagt - wenn es heißt "Der absolvierte Fachlehrgang ist die Qualifikation zum Rettungshelfer", dann passt es.
Umgekehrt kann sie aber auch genau so gut sagen: "Rettungshelfer nur mit Praktikum".
Die Anerkennung lässt hier eben einen sehr großen Ermessensspielraum zu.
So bin ich nach dem 160h Lehrgang weniger qualifiziert als ein SanH, da ich praktisch keine vorzuzeigende Qualifikation hätte, aber naja, wasauchimmer das Land will...
Es ist eben eine Qualifikation, die der bayrische Rettungsdienst de jure "nicht kennt". Einen Mehrwert - im Sinne von "mehr Kompetenzen" - gegenüber dem SanH sehe ich hier in dem Falle tatsächlich nicht gegeben; einfach weil es keine Funktion zur Kompetenzstufe Rettungshelfer in Bayern gibt.
Ich frag einfach auch am Samstag nochmal in der Schule nach, sollt was anders sein teil ichs mit
Würde mich freuen!
Aussage Lehrgangsleiter: RDH gibts hier nicht mehr weder nach Theorie noch nach Praktika. De facto hol ich mir das RDH patch wo jetzt mein SAN ist, da das bei uns so gehandhabt wird.
Aussage Lehrgangsleiter: RDH gibts hier nicht mehr weder nach Theorie noch nach Praktika.
Damit hätte ich tatsächlich nicht gerechnet - zumal man den RH durchaus noch in aktuellen Gehaltstabellen (z.B. beim BRK) findet.
De facto hol ich mir das RDH patch wo jetzt mein SAN ist, da das bei uns so gehandhabt wird.
Per se kann man das so machen. "Rettungshelfer" ist keine geschützte Berufsbezeichnung.
Es kann sein, dass er Gehaltstechnisch (aufgrung Arbeitserfahrung und de facto können) höher angerechnet wird, allerdings ist es wahrscheinlicher, dass es ihn nicht MEHR gibt, und alle ehemaligen RDHler das jetzt noch brauchen - so findest du ja auch den RA noch in den Tabellen, und das wahrscheinlich auch noch ne weile.
Also quasi fazit heißt nach bestandener Prüfung am 29. zählt was auf meinem Zettel steht, aber höchstwahrscheinlich kein RDH. Ich frag einfach auch am Samstag nochmal in der Schule nach, sollt was anders sein teil ichs mit
Vielen Dank!
Mir ist bekannt, dass in insgesamt vier Bundesländern "Sonderformen" des Rettungshelfers existieren, in denen die Ausbildung insgesamt nur zwischen 160 und 240 Stunden umfasst. Dies sind Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland- Pfalz und Baden- Württemberg. In den übrigen Bundesländern, ist das sogenannte "320 Stunden- Programm" für die Ausbildung von Rettungshelfern der Standard. Dies bedeutet, dass die Ausbildung aus 160 Stunden Lehrgang mit Prüfung zum Rettungshelfer und 160 Stunden Praktikum besteht. Das Praktikum, ist je nach Bundesland zu 80 Stunden im Krankenhaus und zu 80 Stunden im Rettungsdienst oder vollständig im Rettungsdienst abzuleisten. Eine gesonderte Prüfung nach dem Praktikum, gibt es nicht.
Mfg
Rheinland- Pfalz
Nicht mehr 😅
Mit der neuen RettSan-APrV ist auch bei "uns" der Rettungshelfer zur 320-Stunden-Qualifikation geworden.
Das macht mir zwar wenig Sinn. So bin ich nach dem 160h Lehrgang weniger qualifiziert als ein SanH, da ich praktisch keine vorzuzeigende Qualifikation hätte, aber naja, wasauchimmer das Land will...