Brauche Rat bezüglich „fremdgehen“?

5 Antworten

Du bist nicht fremdgegangen, wenn deine Schilderung stimmt. Da handelt es sich eher schon um sexuelle Nötigung (der Kuss war ja nicht freiwillig), und du könntest den anderen Jungen auch anzeigen.

Warst du denn betrunken? Wenn du den Kuss innig erwidert hast, schrammt es für mich gesehen, dicht am Fremdgehen vorbei. Das empfindet aber jeder anders und macht es schwer, die genaue Grenze dafür zu finden.


em665437 
Beitragsersteller
 03.10.2021, 15:05

Ja betrunken war ich und meine reaktion war auch nicht komplett richtig, da ich hätte von Anfang an checken müssen was er vorhat und ich mache mir deswegen viele vorwürfe…

Wenn du selbst behauptest dass du den anderen Typ nicht freiwillig geküsst hast, würde ich das nicht fremdgehen nennen. Hast du schon mit deinem Freund geredet? So wie sich das anhört, war es einfach nur ein Missverständnis.


em665437 
Beitragsersteller
 26.09.2021, 16:48

Ja wir haben schon sehr oft geredet. Wir wollen auch unbedingt zusammen bleiben aber seine Zweifel sind trotzdem da…

Wenn der Kuss nicht von dir kam, dann nicht, es ist auch Ansichtssache was jetzt wirklich "fremdgehen" ist.

Ich persönlich würde jetzt einen Kuss nicht unbedingt als fremdgehen bezeichnen, schon gar nicht wenn er nicht von dir aus kam

okay... das ist schwierig. Das hört sich komisch an, aber hast du schon mal mit dem Typ geredet der dich geküsst hat?


em665437 
Beitragsersteller
 26.09.2021, 16:50

nein, möchte ich auch ungern. Für ihn war der Kuss Teil einer wette, bei der es darum ging so viele Mädchen wie möglich zu „klären“