brauche ich einen Kletterschein für die Halle?

4 Antworten

Es schadet nichts, hilft aber auch nichts.

Es gibt zum Beispiel den deutschlandweit recht angesehenen Kletterschein Toprope und Kletterschein Vorstieg vom DAV. Der bescheinigt dir im Prinizip, dass du in der jeweiligen Disziplin (Toprope bzw. Toprope und Vorstieg, der große Schein beinhaltet selbstredens beides) sicher bist.

Die Hallen sind aber dennoch nicht verpflichtet, die Scheine anzuerkennen. Manche Hallen geben überhaupt nichts auf den DAV-Kletterschein, andere winken dich damit unbesehen durch.

Es liegt immer im Ermessen des Hallenpersonals, ob sie dich nach einem kurzen Gespräch und Unterschreiben der Hallenregeln durchwinken, ob sie dich näher prüfen (Anseilknoten vorführen, Regeln des Partnerchecks abfragen, Sichern vorführen, ...) oder noch einmal zu einem Kurs verpflichten, bevor du die Halle nutzen darfst. Zugangs- und Vorstiegsprüfung sind in der Regel kostenlos, ein Kurs kostenpflichtig. Wenn das Trainerpersonal das Gefühl hat, du bist unsicher, handeln sie, Kletterschein oder Erfahrung hin oder her, in ihrem, vor allem aber auch in deinem Interesse, wenn sie dich noch mal in einen Kurs schicken. Denn wenn du oder dein Partner aufgrund eines Fehlers deinerseits oder deines Sicherungspartners abstürzt und danach querschnittsgelähmt oder gar tot bist, hast du am wenigsten davon, und auch der Hallenbetreiber hat schlechte Publicity.

In sofern: Den DAV-Kletterschein zu machen, ist eine gute Sache, zumal du dann auch Sichern nach dem neuesten Stand der Technik (basierend auf den neuesten Sicherheitserkenntnissen - Stichwocht Abseilachter ist aufgrund der vielen potentiellen Bedienungsfehler prozentual an den meisten Sicherungsunfällen beteiligt, Tunneln ist sicherer als Umgreifen, Smiley-Regel beim Seilausgeben im Vorsteig) lernst, bevor du die Prüfung abgenommen bekommst. Er hilft dir auch, in vielen Hallen beim Check-In einfach durchgewunken zu werden. Er ist aber nicht verpflichtend und auch keine Garantie, dass du nicht doch noch mal näher geprüft wirst.

Für Minderjährige gelten zudem noch mal, wie schon korrekt bemerkt wurde, besondere Regeln.

Wie genau die Regeln in Sachen Haftung und Betreuung für Minderjährige und Fähigkeitstest am Check-In ausfallen, können euch die Hallen-AGB oder das Check-in Personal (telefonisch oder persönlich) beantworten, zumal das von Halle zu Halle verschieden ausfällt.

Hallo,

zumindest in den Münchner Hallen wird das nicht verlangt, sondern es steht in den AGBs dass man über entsprechende Kenntnisse in der Sicherungstechnik verfügt.

Allerdings benötigen Minderjährige (Du bist wahrscheinlich noch nicht 18?) eine Einverständniserklärung der Eltern.

Viel Spaß!


Nein, euch wird ein Betreuer zugeteilt und festgelegt welche Wände ihr benutzen dürft.