Brauche ich einen ärztlichen Nachweis für meine Kündigung?

6 Antworten

Nun steht im Arbeitsvertrag, dass man ordentlich kündigen kann, wenn man einen wichtigen Grund hat.

Vermutlich hast du das nicht richtig gelesen und es bezieht sich gar nicht auf eine ordentliche, sondern auf eine ausserordentliche Kuendigung.

Oder handelt es sich um ein befristetes Arbeitsverhaeltnis?


abundzuhierund 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 15:41

es handelt sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis

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DerCaveman  07.07.2024, 15:56
@abundzuhierund
es handelt sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis

Oh, dann ist die Klausel wirksam, aber unsinnig. Aus wichtigem Grund kannst du ja auch ausserordentlich und fristlos kuendigen. Die bevorstehende Operation ist allerdings kein wichtiger Grund.

Das befristete Arbeitsverhaeltnis kannst du somit ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes gar nicht kuendigen. Befristete Arbeitsverhaeltnisse koennen naemlich nur dann ordentlich gekuendigt werden, wenn dies vertraglich auch ausdruecklich so vereinbart wurde. das wurde es bei dir aber nicht (bzw. nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes).

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abundzuhierund 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 16:03
@DerCaveman

Aber ich dachte durch die Probezeit in der noch bin, kann ich ohne Begründung kündigen.. außerdem macht es wirklich wenig Sinn, dass ich noch angestellt bin, denn nach der OP bin ich erstmal 1 Woche krankgeschrieben und darf daraufhin einen Monat keine sportliche Aktivität ausüben, bzw. meinen Körper belasten, daher wäre ich auch arbeitsunfähig, deswegen dachte ich das eine Kündigung mehr Sinn macht.

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abundzuhierund 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 16:09
@DerCaveman

Im Vertrag steht jedenfalls „Es besteht Einigkeit darin, dass das Arbeitsverhältnis auch vor vereinbartem Fristablauf ordentlich sowie beim Vorliegen eines wichtiges wichtigen Grundes außerordentlich von beiden Seiten gekündigt werden kann.“ Also habe ich doch beide Optionen, oder nicht?

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DerCaveman  07.07.2024, 16:42
@abundzuhierund

Also steht im Vertrag etwas voellig anderes zur Kuendigung, als du urspruenglich angegeben hattest. Von einer Probezeitvereinbarung hattest du vorher auch nichts geschrieben.

So, wie es sich jetzt auf einmal darstellt, kannst du ohne Begruendung fristgemaess kuendigen.

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Nun steht im Arbeitsvertrag, dass man ordentlich kündigen kann, wenn man einen wichtigen Grund hat.

Was soll dieser Schwachsinn im Vertrag ?

Eine ordentliche Kündigung bedarf keines Grundes. Du kündigst ordentlich, Fragen nach Deinen Gründen beantwortest Du nicht, fertig.

eine ordentliche Kündigung mit Einhaltung der Kündigungsfrist braucht man nicht begründen.


abundzuhierund 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 14:39

auch wenn im Vertrag steht, dass ein wichtiger Grund vorliegen muss..?

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Schubert610  07.07.2024, 14:41
@abundzuhierund

das ist eine Klausel die keinen Bestand hat, hier greift das Gesetz und das sagt etwas anderes, und zwar was ich geschrieben habe, eine ordentliche Kündigung bedarf keinen Grund.
Deiner Firma geht es überhaupt nichts an wenn du die Kündigungsfrist einhälst warum du aufhören willst.

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Ordentlich- also fristgerecht- kannst Du ohne Begründung kündigen. Die Regelung ist Deinem Arbeitsvertrag ist rechtswidrig.

Du musst immer ordentlich kündigen können. Sklavenhaltung ist verboten.