Brauche hilfe bei den hausis?

3 Antworten

Für Dich als Konsument besteht zwischen beiden Begriffen faktisch kein Unterschied. Du bist nicht vorsteuerabzugsberechtigt (sprich: Du kannst Dir die Umsatzsteuer, die Du für Einkäufe bezahlst, nicht zurückholen).

Für einen vorsteuerabzugsberechtigten Gewerbetreibenden ergibt sich da allerdings schon ein Unterschied.

Beispiel: Kauft er für 100€ Rohware ein, bezahlt er 119€ bei seinem Lieferanten und holt sich die 19€ Umsatzsteuer vom Finanzamt wieder (Vorsteuer).

Kauft ein Kunde das Produkt zu demselben Preis, muss der Kunde 119€ bezahlen. Der Verkäufer behält die 100€ und führt die 19€ an das Finanzamt ab. Somit hat er genau 0€ Gewinn erzielt. Wenn man es durchrechnet, hat er 119€ an den Lieferanten bezahlt, 119€ vom Kunden erhalten, 19€ an das Finanzamt bezahlt und 19€ vom Finanzamt bekommen.

Damit er aber auch Geld verdient, schlägt der Verkäufer normalerweise einen bestimmten Betrag auf (Marge).

Beispiel: Der Verkäufer kauft für 100€ ein, muss 119€ beim Lieferanten bezahlen und holt sich die 19€ Umsatzsteuer wieder zurück. Dann verkauft er an einen Endkunden für 150€ + 19% Umsatzsteuer = 178,50€. Diese zusätzlichen 28,50€ muss er an das Finanzamt abführen, bekommt aber ja 19€ für die eingekauften Materialien wieder zurück. Effektiv zahlt er also nur 9,50€ an das Finanzamt - und das sind 19% von den aufgeschlagenen 50€ Mehrwert. Er hat also 40,50 verdient (50€ - 9,50€, die er abführen muss).

Daher kommt der Begriff Mehrwertsteuer. Der Verkäufer zahlt im Endeffekt Steuern nur auf den von ihm aufgeschlagenen Mehrwert.


Umsatzsteuer ist der gesetzlich normierte Begriff. Mehrwertsteuer umgangsprachlich das selbe mit folgendem Ursprung:

Die Idee einer Mehrwertsteuer geht auf Carl Friedrich von Siemens zurück. Als von Siemens 1919 die Umsatzsteuer kritisierte, war die Steuerlast umso höher, je mehr Unternehmen ein Produkt auf dem Weg zum Endkunden durchlief.[2] Dies begünstigte Großunternehmen mit hoher Fertigungstiefe (deren interne Stationen prinzipbedingt nicht besteuert wurden) und verzerrte somit den Wettbewerb.

Erst Ende der 1940er Jahre begann man, von dieser Praxis abzurücken. Frankreich machte damals die ersten Schritte, allerdings ohne alle Wirtschaftszweige einzubeziehen; die erste – alle Wirtschaftszweige umfassende Mehrwertsteuer – wurde 1953 in Michigan eingeführt.[3]

In der Bundesrepublik Deutschland wurde am 1. Januar 1968 das Mehrwertsteuersystem in seiner heutigen Form als Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug mit einem Normalsteuersatz von 10 % eingeführt.[4]

https://de.wikipedia.org/wiki/Mehrwertsteuer#Geschichte

Ich finde das ist eigentlich eher der selbe Steuerwert..