Brandschutzvorschriften für Heizraum?

5 Antworten

Der Heizraum sollte immer nur leer sein den so kann es zu einer schlechten Verbrennung kommen ! Also auch keine Fahrräder und erst recht nicht 7 stück!

Auch benutzen viele das einfach als trocken keller für die Wäsche auch das ist eigentlich nicht erlaubt!

Also damit kein Kohlenmonoxid so einfach durch eine schlecht Verbrennung entsteht weil da nicht genug Luft bekommt!

Es geht nicht nur um die Brandgefahr sondern auch um die Gefahr der Erstickung die zu vermeiden ist! Und der Fachmann muss nicht nur an dem kessel sondern auch an den kammin den das ist nötig bei einer ordentliche Wartung da muss er sonst über die Räder!

Für gewöhnlich sollte da nix gelagert oder zugestellt sein. Ein heizraum hat soweit ich weiß ab 50kw Anlage erst brandschutzvorgaben. Dann muss dementsprechend alles auch geschottet sein was aus dem Raum rausgeführt wird an Leitungen. Das ist aber bei Gas. Bei Öl müsste der tankraum feuerfest sein. Ist Aufgabe der Hausverwaltung das zu prüfen und zu regeln

Der Heizraum / Aufstellraum und der Tankraum sowieso hat gewöhnlich eine sog. Brandschutztür, welche zwar nicht abgeschlossen sein muss, aber verschlossen gehalten muss.

Wer ein Fahrrad in dem Raum abstellt verstößt nicht gegen die Brandschutz-Verordnung, es sei denn er / sie lässt die Tür offen stehen oder sorgt gar dafür, dass die Tür niemals zufallen kann (Holzkeil oder Gegenstand).

Ein Fahrrad stellt keine Brandgefahr dar und muss daher auch nicht generell fern ab von Heizungsanlagen gelagert werden. Mit dem Risiko von E-Bikes kenne ich mich nicht aus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gas- / Ölheizung, Solar, FBH, Heiztechnik

Schwierige frage zuerstmal muß die K.W. Zahl (Leistung vom Kesel herraußgefunden werden

bei uns ist ab 50 kw feierabend darf nix anderres hinneingestellt werden das problem ist der heizöltank mit 13.000 liter ist er in einem Separatem Tankraum,oder frage mal der Schornsteinfeger